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Gesundheitspolitik
Bahn frei für ePA, E-Rezept und Forschung
Bundestag beschließt Digitalisierungsgesetze / ABDA sagt Unterstützung zu
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte nach der Ausschusssitzung, die beiden Gesetze seien eines der „größten Fortschrittsprojekte“ der Koalition. Endlich würden die Potenziale der Digitalisierung gehoben – zum Nutzen der Patientinnen und Patienten und zur Entlastung der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Für den SPD-Gesundheitspolitiker Matthias Mieves sind es daher die „Wir-machen-das-Leben-einfacher-Gesetze“. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach im Plenum von einem „Quantensprung“. Die ABDA ist zwar nicht rundum damit zufrieden, bekräftigte aber, dass die Apothekerschaft die Umsetzung von Digitalprojekten trotz aller Herausforderungen weiterhin aktiv begleiten und gestalten werde. Inkrafttreten werden die Gesetze voraussichtlich im Februar.
Nun ist es beschlossen: Ab Anfang 2025 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) einrichten. Zuvor müssen sie diese umfassend und transparent informieren – und wer danach lieber auf die ePA verzichten möchte, kann widersprechen (Opt-out). Für privat Versicherte können die PKV-Unternehmen ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. Ganz konkret praktisch wird die ePA zuerst mit Blick auf die Medikation: Sie wird weitestgehend automatisch mit den entsprechenden Informationen befüllt – dabei hilft das E-Rezept, das für die meisten Arzneimittel ab dem neuen Jahr wirklich verbindlicher Standard wird. Weitere medikationsbezogene Daten sind von den Apotheken zu ergänzen. Nicht zuletzt zielt das GDNG darauf ab, Daten zu Forschungszwecken „gemeinwohlorientiert“ leichter und schneller nutzbar zu machen.
Baehrens ist überzeugt: Es sei gelungen, Datenschutz und Gesundheitsschutz in eine vernünftige Balance zu bringen. Auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten bleibe gewahrt.
Bis zum Schluss hatten die Ampelfraktionen an den Gesetzesvorlagen gefeilt. Damit auch digital weniger affine Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zur ePA bekommen, sollen nun auch Apotheken unterstützend beiseite stehen. Dafür wurde zuletzt mit einem Änderungsantrag der Weg bereitet. Auf Wunsch der Versicherten sollen Apotheken Einsicht in deren ePA-Daten nehmen können, Abschriften erstellen oder Daten löschen – dazu verpflichtetet sind sie allerdings nicht (siehe auch DAZ 2023, Nr. 50, S. 19).
Schub für Forschung
Lauterbach erklärte in der Debatte u. a., dass man künftig mit der Verknüpfung der Daten aus E-Rezept, Telemedizin und digitalen Anwendungen in der ePA eine bessere Datenlage haben werde, als etwa in England. Deutschland werde für Wissenschaftler zum „interessantesten Bereich“ in Europa werden.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen lobten sowohl die Gesetze als auch den Minister. Janosch Dahmen (Grüne) erklärte, es sei ein „guter Tag und ein wichtiger Tag für die Patientinnen und Patienten und für das Gesundheitswesen“. Es würden 15 Jahre Rückstand aufgeholt. Andrew Ullmann (FDP) sagte, „das Warten auf Godot ist vorbei“. Bei den Gesetzen sei „German Mut“ statt „German Angst“ der Grundsatz gewesen. Man werde nun „Teil einer überfälligen Revolution“.
Union stimmt nicht dagegen
Selbst die Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion war verhalten. Erwin Rüddel monierte, dass die Regierung hinter den Möglichkeiten der Digitalisierung zurückbleibe. Georg Kippels griff noch einmal die auch von der ABDA kritisierte automatisierte AMTS-Prüfung durch die Kassen auf. Er wies auf die Bedenken der Ärzteschaft hin und die Befürchtung, dass dies das Ärzte-Patienten-Verhältnis belasten könnte. Letztlich enthielt sich die Fraktion bei der Abstimmung.
ABDA: Apotheken sind bereit
Die ABDA sprach von zwei „richtungsweisenden“ Gesetzen. Der Vorsitzende des Deutschen Apotheker-Verbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, begrüßte, dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird. Dies sei „nur konsequent“. Die Apotheken seien schließlich längst bereit. Er hat aber noch Zweifel, ob wirklich alles läuft, wie es die Ampelkoalition verspricht. Die ePA könne ein wichtiger Bestandteil der Versorgung werden, müsse aber funktionsfähig und patientenfreundlich ausgestaltet werden. Er betonte: „Es ist unabdingbar, dass auch die Apotheken zur Befüllung ebendieser ePA mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten“.
Auch für die assistierte Telemedizin seien die „schon jetzt hochdigitalisiert“ arbeitenden Apotheken bereit. „Bei der konkreten Umsetzung kommt es aber darauf an, Einflüsse von kapitalgesteuerten Anbietern einen Riegel vorzuschieben“, mahnte der DAV-Chef. Kritisch sieht die Apothekerschaft nach wie vor, dass sich die Krankenkassen in die E-Rezept-Einlösung einmischen dürfen. Hubmann konstatierte: „Mit den beiden Digitalisierungsgesetzen erkennt die Politik die wichtige Rolle der Apotheken im Rahmen der ambulanten Versorgung an. Konsequenterweise müssen die Apotheken auch finanziell gestärkt werden.“ |
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