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Flexible Austauschregeln bleiben vorerst erhalten – ABDA kämpft weiter
ABDA will dauerhafte Verstetigung im ALBVVG und kündigt Öffentlichkeitskampagne an
Am vergangenen Dienstag hatte die ABDA zu einer Pressekonferenz unter dem Titel „Apothekerschaft warnt: Nach Ostern droht ein Versorgungschaos“ geladen. Der Anlass ist bekannt: Am 8. April ist Schluss mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erläuterte vor Journalisten, dass die seit fast drei Jahren geltende Verordnung zwar geschaffen wurde, um Kontakte in der Pandemie zu vermeiden: Patienten sollten mehrere Wege in die Apotheke erspart bleiben, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig oder verfügbar war. Um die Versorgung dennoch sicherzustellen, erhielten die Apotheken weitgehende Ausweichmöglichkeiten – bis hin zum Aut-simile-Austausch. Doch die flexiblen Abgaberegeln hätten sich auch in einem ganz anderen Kontext „außerordentlich bewährt“, wie Overwiening betonte: Sie machten es überhaupt erst möglich, dass die Apotheken in Zeiten zunehmender Lieferengpässe weiterhin Patienten versorgen können. Und zwar ohne dass dies zu Mehrkosten für die Krankenkassen führe, wie die ABDA-Präsidentin betonte. Im Gegenteil: Die Einsparungen durch Rabattverträge seien 2022 höher denn je gewesen. Das liege daran, dass die Apotheken nicht nur ihren heilberuflichen Auftrag, sondern auch die wirtschaftliche Verantwortung für das Gesundheitssystem sehr ernst nähmen, so Overwiening.
Scharfe Kritik an Lauterbach
Dennoch zeigt sich beim Bundesgesundheitsminister, der immerhin schon im vergangenen Dezember seine Eckpunkte für ein Engpass-Gesetz vorlegte, keine Bereitschaft, den Apotheken diese weitreichenden Austauschmöglichkeiten zu erhalten. Kürzlich erklärte Lauterbach sogar, die Lage bei den Kinderarzneimitteln habe sich „deutlich entspannt“. Dem kann Overwiening nur entgegnen: „Herr Minister, hier liegen Sie falsch“. Die Belastung in den Apotheken sei nach wie vor unerträglich – diese Realität müsse Lauterbach endlich anerkennen. Sie ist überzeugt: Der Minister hätte bis Ostern ein Gesetz auf die Beine stellen können. Tatsache ist aber, dass nach wie vor nur ein Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) vorliegt, der erst Ende März vom Kabinett beschlossen werden soll. Und dieser enthält zudem Regelungen, die den Apothekern keine Hilfe beim Engpass-Management sind. Sie seien vielmehr „bürokratischer Irrsinn, nicht brauchbar und nicht zielführend“, so die ABDA-Präsidentin. Dabei habe es im vergangenen Dezember und Januar durchaus Gespräche mit dem Minister gegeben, wie Overwiening versichert. Doch nichts davon finde sich im Referentenentwurf wieder. Für die Apotheken ist dies nach dem erhöhten Kassenabschlag ein weiterer Rückschlag. Wie die Koalition auf diese Weise die Apotheken stärken will, wie im Koalitionsvertrag versprochen, ist auch Overwiening ein Rätsel.
Dank an die Abgeordneten
Glücklicherweise hätten die Parlamentarier das Problem erkannt, so die ABDA-Präsidentin weiter. Sie wollten nun „auf den letzten Metern retten, was noch zu retten ist“. Ein Änderungsantrag zum UPD-Gesetz, das die Apotheken eigentlich gar nicht betrifft, soll Übergangsregelungen im Sozialgesetzbuch V und der Apothekenbetriebsordnung schaffen. Befristet bis zum 31. Juli 2023 sollen dorthin die Regelungen des § 1 Abs. 3 und 4 sowie des § 3 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verschoben werden. Der Gesetzentwurf soll bereits diese Woche Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Läuft alles glatt, steht die nächste Bundesratssitzung am 31. März an. Geht der Gesetzentwurf auch bei den Länden durch, ist ein Inkrafttreten vor dem 8. April noch möglich.
ALBVVG-Entwurf jetzt nachbessern!
Für Overwiening bedeutet dies aber nur eine vorübergehende Verschnaufpause – für die ABDA gibt es keinen Grund, jetzt still zu werden. Sie hat vielmehr Mut geschöpft, dass auch Lauterbach nun versteht, was die Parlamentarier bereits verstanden haben. Und so konzentriert sich die ABDA nun darauf, dass der ALBVVG-Entwurf nachgebessert wird, ehe er ins Kabinett geht. Zwei Wochen Zeit hat Lauterbach dafür noch. Die ABDA fordert, dass hier die bewährten Austauschregeln für alle (!) Arzneimittel verstetigt werden. Zudem müsse es einen angemessenen Ausgleich für das Engpass-Management und die Sicherung der Versorgung geben.
Keine Lösung: Austausch nach BfArM-Liste
Warum die jetzt vorgesehenen Austauschmöglichkeiten im engen Rahmen einer bislang nicht einmal existenten Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Arzneimittel mit versorgungsrelevanten und versorgungskritischen Arzneimitteln nicht weiterhilft, verdeutlichte Martin Schulz, ABDA-Geschäftsführer Arzneimittel, den Journalisten. Eine solche Liste, die auf freiwilligen Herstellerangaben zu antipizierten Engpässen für lediglich verschreibungspflichtige Arzneimittel beruhe, bilde schlicht nicht die Versorgungsrealität ab. Es sei unmöglich, die Informationen in „realtime“ in der Apothekensoftware abzubilden. Tatsächlich würden die derzeit vom BMG geplanten Regelungen nur „Bürokratie on Top“ bringen.
„Wir müssen laut werden“
Für all das will die ABDA jetzt laut werden und allen die Augen öffnen, wie weit die Ampelregierung von der Versorgungswirklichkeit entfernt ist. So sollen die Gespräche mit Abgeordneten weiter intensiviert werden. Über die Sozialen Medien sollen die Bürger aufgeklärt werden. Zudem will man den öffentlichen Raum „plakatieren und beschallen“, wie Overwiening ankündigte. Auch der Nachwuchs werde sich engagieren. Auf Genaueres darf man nun gespannt sein. |
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