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Lauterbachs Kiosk-Pläne
Referentenentwurf für Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorgelegt
Laut Referentenentwurf (Stand 15. Juni 2023) sollen die neuen Gesundheitskioske „niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung“ bieten. Zur Begründung, warum das nötig und in den regulären Strukturen nicht zu haben ist, heißt es gleich zu Beginn recht ernüchternd: „Nicht überall in Deutschland haben Menschen die gleichen Chancen, ihre Ansprüche auf Beratung, auf Vermittlung von Angeboten der Prävention und der medizinischen Versorgung sowie auf unbürokratische Hilfe bei der Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen zu verwirklichen.“
GKV soll 74,5 Prozent der Kosten schultern
Die Gesundheitskioske sollen gemeinsam von Kommunen und der gesetzlichen Krankenversicherung unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung geschaffen werden. Dabei haben sie Gestaltungsspielräume, die Kioske können z. B. auch in Bussen betrieben werden. Das Bundesgesundheitsministerium kalkuliert mit etwa 400.000 Euro pro Gesundheitskiosk, das wären bei 1000 Kiosken 400 Millionen. Die Finanzierung teilen sich Kommunen (20 Prozent), gesetzliche (74,5 Prozent) und private Krankenversicherung (5,5 Prozent). Geleitet werden sollen die Gesundheitskioske von einer Pflegekraft, „die gemeinsam mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen, präventiven und sozialen Bedarfsermittlung erbringt“.
Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren
Weiterhin soll die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Krankenkassen in sogenannten Gesundheitsregionen organisiert werden. Dabei werden auf Antrag der Kommunen zwischen den Parteien die Verträge geschlossen. Ein solcher Gesundheitsregionenvertrag stelle eine „alternative Organisation der Regelversorgung ohne Einschreibepflicht der Versicherten und mit Beibehaltung der freien Arzt- und Leistungserbringerwahl dar“. Die Regionen sollen die Bildung von Netzwerken zwischen den Beteiligten erleichtern und gleichzeitig auch die gewachsenen Strukturen berücksichtigen. Denkbar ist, dass auch Apotheken zu diesen „gewachsenen Strukturen“ zählen. Die Kosten werden zu gleichen Teilen von Kommunen und Kassen getragen.
Zusammenarbeit mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern
Um dem Mangel an Hausärzten in verschiedenen Kommunen zu begegnen, sollen überdies „Primärversorgungszentren“ gegründet werden. Hierzu sollen Vertragsärztinnen und -ärzte, ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, aber auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) berechtigt sein. Die neuen Primärversorgungszentren sollen sodann auch mit den Gesundheitskiosken und den Kommunen kooperieren sowie durch zusätzliche berufsgruppenübergreifende, koordinierte, kooperative und versorgungssteuernde Versorgungselemente gekennzeichnet sein. Das zielt allerdings nicht nur auf bessere Angebote für die Patientinnen und Patienten: Durch die Entlastung durch nichtärztliche Fachkräfte soll die „Attraktivität zur Niederlassung in Regionen mit Versorgungsschwierigkeiten gesteigert werden“. Die hier genannten „nichtärztlichen Leistungserbringer“ könnten durchaus auch in Apotheken zu finden sein – obwohl sie nicht explizit genannt werden.
Innerhalb der Apothekerschaft, vor allem seitens der ABDA, werden die Gesundheitskioske kritisch beäugt. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte dazu im vergangenen Jahr beim Deutschen Apothekertag: „Statt in die Etablierung einer überflüssigen Parallelstruktur so viel Geld zu investieren, wäre es klüger, bestehende, niederschwellige Strukturen wie Apotheken zu stärken.“
Offener steht man den Kiosken beim Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten gegenüber (siehe auch S. 60). |
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