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- DAZ 39/2023
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Die Seite 3
Eine Frage der Abwägung
Beim Apothekenhonorar muss sich etwas tun, das ist klar. Die Apothekerschaft sollte keine Ruhe geben, bis die Politik ein Einsehen hat und sich endlich für ihre Belange einsetzt. Und zwar nicht nur hinsichtlich des Abbaus einer überbordenden Bürokratie oder des Schutzes vor ungerechtfertigten Retaxationen, die ohne Frage auch wichtig sind, sondern für ihre monetären Belange. Solange es keine Signale aus der Politik gibt, dass sich in dieser Richtung etwas tut, müssen auf jeden Fall weitere Proteste folgen, auch nach dem Deutschen Apothekertag. Dass sie auf keinen Fall klein beigeben darf, in dieser Frage ist sich die Apothekerschaft auch einig. Anders sieht es hingegen bei der Frage aus, wann und in welcher Form Proteste stattfinden sollen oder dürfen. Aktueller Streitpunkt sind die Apothekenschließungen am 2. Oktober, ins Spiel gebracht von der Freien Apothekerschaft und dem Hessischen Apothekerverband. Die Kammer in Hessen hält jedoch nichts davon und ist nicht die einzige Kritikerin (siehe Seite 9). Dabei wird auf verschiedenen Ebenen ablehnend argumentiert: Einmal sind da die Kammerjuristen, die sich dagegen aussprechen – denn wie immer bei Apothekenschließungen ist das Grundrecht der Bevölkerung auf Gesundheit durch eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gegen das Grundrecht auf Wahrnehmung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Apothekerschaft abzuwägen. Und die Abwägung fällt zumindest nach Ansicht der Kammer Hessen gegen die Schließungen am 2. Oktober aus. Begründet wird das damit, dass der 2. Oktober ein Brückentag und der 3. Oktober ein Feiertag ist. Damit wären Patientinnen und Patienten, sollten die Apotheken am 2. Oktober geschlossen bleiben, aus Sicht der Apothekerkammer Hessen zu lange ohne ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung. Anders sei die Lage bei den Protesten am 14. Juni gewesen, als die Menschen sich am Tag davor und danach im Normalbetrieb mit Arzneimitteln eindecken konnten, argumentiert die Kammer in Hessen.
Abseits der juristischen Argumentation wird vor Einzelaktionen gewarnt. Es geht schließlich darum, weiterhin Geschlossenheit zu demonstrieren. Klar ist auch: Die nächsten Schritte müssen wohl überlegt sein. Man kann hoffen, dass die ABDA bzw. ihr Spitzenpersonal (einen Überblick gibt es auf Seite 24) wirklich einen ausgefeilten Plan hat und nicht nur blufft, wenn sie zu den weiteren Protestaktionen noch nichts verraten will. Dass breit und geschlossen angelegte Aktionen zielführender sind als Einzelgänge, wie sie derzeit am 2. Oktober geplant sind, sieht die Kammer in Hessen anscheinend genauso. Sie zeigt daher auch wenig Motivation, Schlupflöcher in ihrer juristischen Argumentation zu finden. Warum die ABDA und die anderen Standesorganisationen sich den Protesten nicht anschließen und sie so zur flächendeckenden Aktion machen? Sie haben hoffentlich gute Gründe – einer davon ist laut ABDA die Angst, dass die Apothekerproteste im Zuge der am selben Tag geplanten Ärzteproteste untergehen könnten. Und so war auch das am Ende wieder eine Frage der Abwägung.
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