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Rabattverträge
AOK warnt Apotheker vor Manipulation durch Hersteller
Gut zwei Wochen nach dem Start ihrer neuen Rabattverträge warnt die AOK Apotheken vor "Manipulationsversuchen unterlegener Generikahersteller"
Absender dieser Faxe sind der AOK zufolge große deutsche Generikafirmen, die bei der aktuellen AOK-Ausschreibung leer ausgegangen sind. Mit der Verunsicherung der Apotheker versuchten sie nun, "ihre Gewinne hoch zu halten". Christopher Hermann, Verhandlungsführer Rabattverträge der AOK, warnt: "Die falsche Aufforderung, wegen eines fehlenden Indikationsgebiets das Markengenerikum nicht auszutauschen, kann den Apotheker bares Geld kosten, denn damit werden Gesetze missachtet". Er appellierte an die Unternehmen, die Apotheker nicht mit derartiger Fehlinformation an der verpflichtenden Umsetzung von Gesetzesvorgaben zu hindern. "Die Apotheker tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Rabattverträge durch Abgabe des entsprechenden Produkts - und haften für eine fehlerhafte Abgabe, auch wenn diese auf falschen Angaben der Pharmaindustrie beruht", erklärte Hermann.
Die AOK wies darauf hin, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch der GKV-Spitzenverband zur Austauschbarkeit im Rahmen der Aut-idem-Regelung eine klare Rechtsauffassung vertreten. Danach sind Arzneimittel - bei Erfüllen der anderen Austauschkriterien - dann vom Apotheker auszutauschen, wenn mindestens ein gemeinsames Anwendungsgebiet vorliegt. "Das ist bei allen unseren Rabattprodukten im Vergleich zu den entsprechend wirkstoffgleichen Arzneimitteln der Fall", versicherte Hermann.
Beim Branchenverband Pro Generika - der sowohl AOK-Vertragspartner als auch bei der Ausschreibung nicht zum Zuge gekommene Unternehmen vertritt - sieht man die Sache anders. Gemeinsam mit den anderen Herstellerverbänden vertritt Pro Generika die Auffassung, dass eine Austauschbarkeit nur in dem Rahmen zulässig ist, den die arzneimittelrechtliche Zulassung absteckt. Eine flexiblere Austauschpraxis unter Beachtung des Kriteriums "gleicher Indikationsbereich" sei nur dann möglich, wenn der Apotheke die Diagnose/Indikationsstellung des Arztes bekannt sei. Sie hoffen nun, dass dies nun durch eine entsprechende Änderung im Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V klargestellt wird. Solange die Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums noch keinen Einfluss in diesen Vertrag gefunden habe, dürfe nicht in extensiver Weise ausgetauscht werden, meinen die Verbände. Doch derzeit ist das Ende der Verhandlungen über den Rahmenvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband noch nicht in Sicht. Es muss sich noch zeigen, ob sich die Kassen mit ihrer vom BMG gestützten weiten Auslegung der Aut-idem-Regelung durchsetzen werden. Aus Sicht von Pro Generika übt die AOK durch ihre aktuelle Warnung vor Hersteller-Manipulationen "Druck auf die laufenden Vertragsverhandlungen aus".
Die ABDA rät den Apothekern, sich stets auf die Apothekensoftware zu verlassen - und nicht auf Faxe von Herstellerfirmen.
Berlin - 16.06.2009, 11:30 Uhr