Lebensmittelkennzeichnung

EU-Parlament stimmt gegen die Ampel

16.06.2010, 17:23 Uhr


Das Europaparlament hat heute über die Nährwertkennzeichnung abgestimmt. Für Verbraucherschützer und Ärzteverbände ist das Ergebnis eine herbe Enttäuschung. Die von ihnen geforderte Ampel-Kennzeichnung wurde abgelehnt.

Insgesamt 350 Änderungsanträge standen in der Lebensmittelinformationsverordnung zur Abstimmung an. Einig war sich das Parlament darin, dass eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln notwendig ist. So wird künftig in Europa die Angabe des Energiegehalts von Nahrungsmitteln in Kalorien auf der Vorderseite der Verpackung verbindlich vorgeschrieben sein. Die Doppelkennzeichnung in Kilojoule und Kalorien soll dagegen abgeschafft werden. Weitere Nährwertangaben wie der Gehalt an Kohlehydraten, Fetten, Eiweiß, Salz, Mineralstoffen und Vitaminen sollen in einem separaten Nährwertkasten auf der Rückseite der Verpackung angegeben werden.

Vor der Abstimmung des Europäischen Parlamentes über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln hatte unter anderem die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch ein starkes Votum für die Ampel gefordert. Dabei wären die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz auf 100 g bzw. 100 ml bezogen farblich hinterlegt worden. Rot hätte einen hohen Anteil, gelb einen mittleren und grün einen niedrigen und damit gesundheitlich unbedenklichen Anteil bedeutet. "Über eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung wird debattiert, weil die Politik Maßnahmen gegen die Volkskrankheit Übergewicht ergreifen wollte. Wenn es den Abgeordneten damit wirklich ernst ist, kann das Ergebnis nur lauten: Ampelkennzeichnung, europaweit, verpflichtend", hatte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt erklärt. Auch eine Vielzahl von Ärzteverbänden, Sozialversicherern und Patientenverbänden aus ganz Europa hatte sich in den vergangenen Monaten für die Ampel ausgesprochen.

Die EU-Parlamentarier sahen dies mehrheitlich anders. Die Unionsfraktion lehnte das Ampel-Modell z. B. mit der Begründung ab, es sei mit seinen "willkürlichen Schwellenwerten" wissenschaftlich nicht fundiert und könne zu Mangelernährung führen.

Nach der Lesung im Parlament geht die Gesetzesvorlage nun an den Europarat, in dem die 27 EU-Staaten vertreten sind. Erst bei einer Einigung zwischen Parlament und Rat wird eine verbindliche Nährwertkennzeichnung festgelegt.


Dr. Beatrice Rall