Versand-Apotheken

Pick-up-Verbot kommt nicht

Berlin - 23.06.2010, 11:26 Uhr


Im Bundesgesundheitsministerium nimmt man das negative Votum des Innen- und Justizministeriums zum geplanten Pick-up-Verbot mit Bedauern zur Kenntnis. Daniel Bahr, Staatssekretär im BMG, bestätigte gegenüber DAZ.online, dass in der Ressortabstimmung keine Einigung zu der angedachten Gesetzesänderung erzielt werden konnte.

Bahr, der schon in Oppositionszeiten der FDP für das Verbot der Arzneimittel-Bestell- und Abholstellen in Gewerbebetrieben eintrat, zeigte sich hierüber enttäuscht. Die FDP habe bereits in der Vergangenheit mehrere Rechtsgutachten vorgelegt, die zu einem anderen Ergebnis gekommen waren. Doch nun muss der Staatssekretär hinnehmen, dass das Verbot – vorläufig – vom Tisch ist. „Das heißt nicht, dass das Thema gestorben ist“, betonte Bahr gegenüber DAZ.online. Man werde weiter nach einer Lösung suchen. Im BMJ und BMI sei man bereit gewesen, über Anforderungen für Pick-up-Stellen in Gewerbebetrieben und einen Genehmigungsvorbehalt zu sprechen. Die ABDA-Spitze habe jedoch in den vielen vorangegangenen Gesprächen zum Thema stets zu verstehen gegeben, dass sie eine solche Regelung ablehnt, weil sie eine „Apotheke light“ befürchtet. Auch Bahr sieht diese Gefahr und zeigte daher Verständnis für diese Argumentation.

Nun wird weiter am Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV gefeilt – auch ohne Pick-up-Verbot. Nächste Woche soll ein Fraktionsentwurf stehen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss soll im Herbst stattfinden.


Kirsten Sucker-Sket