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Umstrittener Herstellerrabatt
Einordnung topischer Dermatika problematisch
Die Liste der Arzneimittel mit umstrittenem Herstellerrabatt ist weiter geschrumpft. Entsprechend weniger Probleme drohen den Apotheken mit möglichen Rechnungskürzungen
Bei den Unstimmigkeiten zum Herstellerrabatt ging es teilweise um die Frage, ob der bisher sechsprozentige Herstellerrabatt oder der zehnprozentige Rabatt für generische Produkte anfällt. Bei einigen verbliebenen Produkten ist jedoch umstritten, ob zehn Prozent oder überhaupt ein Rabatt fällig sind. Denn für austauschbare Festbetragsprodukte beträgt der Herstellerrabatt zehn Prozent. Für Festbetragsartikel ohne austauschbare Wettbewerbsprodukte fällt dagegen nach Interpretation der betroffenen Hersteller überhaupt kein Herstellerrabatt an.
Dieses Zuordnungsproblem betrifft in besonderer Weise topische Dermatika. Denn die Einsatzmöglichkeiten und die Wirksamkeit dieser Produkte hängen nicht nur vom Wirkstoff, sondern auch von den Hilfsstoffen und der jeweiligen Formulierung ab. Das Vehikel kann zur Wirkung beitragen oder mit den Wirkstoffen interagieren. Bei Arzneimittelzulassungen müssen daher für wirkstoffidentische topische Dermatika jeweils eigene Nachweise zur Wirksamkeit und Verträglichkeit erbracht werden, auch wenn die Wirkstoffe in gleicher Konzentration enthalten sind. Dieser Solitärstatus ist im Zulassungsrecht auch im Ausland allgemein üblich, wird aber für das Sozialrecht vom GKV-Spitzenverband nicht anerkannt. Die Gesellschaft für Dermopharmazie hat vielfach auf diese Problematik aufmerksam gemacht und bei ihrer Mitgliederversammlung im März erneut eine Resolution dazu gefasst. Der Grundgedanke der Argumentation ist, dass Produkte mit einem Solitärstatus im Zulassungsrecht nicht als austauschbar betrachtet werden sollten.
Daher vertreten einige Dermatika-Hersteller eine harte Linie im Zusammenhang mit der Einstufung ihrer Topika. Sie möchten ihren Rechtsstandpunkt nicht aufgeben, sondern die Einstufung gerichtlich klären lassen, falls der Verhandlungsweg nicht weiter führt. Andererseits soll der Streit nicht auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen werden. Karlheinz Adler, der sich im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Dermatika-Hersteller engagiert, erklärte gegenüber der DAZ: "Den Herstellern ist nicht daran gelegen, die Apotheken im Regen stehen zu lassen". Daher empfehle er den betroffenen Anbietern, unter Vorbehalt zu zahlen.
04.08.2010, 10:19 Uhr