GKV-Finanzierungsgesetz

Koalition erleichtert Weg in PKV

Berlin - 17.08.2010, 20:00 Uhr


Besserverdienende können ab Januar 2011 wieder schneller in die private Krankenversicherung wechseln. Darauf haben sich nach DAZ.online-Informationen die Fraktionen

Damit kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung einem Wahlversprechen der FDP und einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach. Wer ein Jahr lang monatlich mindestens 4.162,50 Euro (Versicherungspflichtgrenze) verdient hat, kann einen privaten Versicherer wählen. Bisher galt eine Drei-Jahres-Frist.

Außerdem verständigten sich die Gesundheitspolitiker der Koalition darauf, säumigen Zusatzbeitragszahlern ein Strafgeld von mindestens 30 Euro aufzubrummen. Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten, wenn der Zusatzbeitrag zuvor sechs Monate nicht bezahlt wurde. Damit verwarfen die Gesundheitspolitiker einen Vorschlag von Gesundheitsminister Rösler, der eine Strafzahlung von zwei Beitragsprozentpunkten im Gesetzentwurf vorgesehen hatte. Diese Strafzahlung war den Gesundheitspolitikern zu hoch erschienen. Zudem sollen nicht, wie von Rösler vorgeschlagen, die Arbeitgeber die Strafzahlung eintreiben, sondern die Krankenkassen selbst diese Aufgabe übernehmen.

FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach sagte gegenüber DAZ.online: „Jetzt besteht in wesentlichen Punkten in der Koalition Einigkeit. Der Diskussionsentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz geht jetzt in die Ressortabstimmung. Anfang September werden wir das Gesetz in trockene Tücher bringen.“ Das Kabinett soll am 22. September das Gesetz verabschieden.

Die Gesundheitsexperten von Union und FDP einigten sich auch auf die künftige Vergütung der niedergelassenen Kassenärzte. Diese solle im nächsten Jahr um bis zu 1,2 Milliarden Euro steigen. Außerdem werde die Abgrenzung zwischen privaten und gesetzlichen Kassen bei Zusatztarifen schärfer gezogen. Dabei geht es um Extra-Angebote wie eine Chefarztbehandlung.


Lothar Klein