Cannabishaltige Arzneimittel

Koalition will Versorgung Schwerstkranker verbessern

Berlin - 18.08.2010, 09:04 Uhr


Die Koalitionsfraktionen haben sich am Dienstagnachmittag auf Änderungen des Betäubungsmittelrechts geeinigt: Cannabishaltige Fertigarzneimittel sollen künftig unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf BTM-Rezept verschrieben werden können.

Verbessern will Schwarz-Gelb auch die Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Phase ihres Lebens mit entsprechenden Arzneimitteln. Zukünftig sollen auch in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in stationären Hospizen ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patientinnen und Patienten weiterverwendet werden. Gleichzeitig soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln in stationären Hospizen und in der SAPV vorzuhalten.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), begrüßte die Änderungen: „Sie sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Schmerztherapie für bestimmte Patientinnen und Patienten“. Dyckmans betonte, dass cannabishaltige Fertigarzneimittel einen nachgewiesenen Nutzen für eine bestimmte Gruppe von Schmerzpatienten haben – etwa bei solchen mit Multipler Sklerose.

Durch die beabsichtigten Änderungen der Anlagen I bis III des BtMG greift die Bundesregierung die fachlichen Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes auf. Im Hinblick auf den gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnisstand werden lediglich solche cannabishaltigen Arzneimittel verkehrsfähig, die unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelrechts als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Diese Fertigarzneimittel dürfen dann ausschließlich auf Betäubungsmittelrezepten verschrieben werden. Hierdurch will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und im Interesse einer ergänzenden Therapieoption für schwerkranke Schmerzpatientinnen und -patienten verschrieben werden können.

Nun sind die Hersteller gefragt. Denn bevor die Arznei zum Patienten kommt, muss sie zugelassen sein. Bislang soll dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte allerdings erst ein Zulassungsantrag für ein cannabishaltiges Arzneimittel zur Behandlung der Multiplen Sklerose vorliegen.


Kirsten Sucker-Sket