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GKV-Finanzierungsgesetz
Gesundheitsausschuss billigt höhere Kassenbeiträge
Nun hat auch das GKV-Finanzierungsgesetz den Gesundheitsausschuss des Bundestages passiert. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen stimmte der Ausschuss heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mitsamt aller Änderungsanträge zu.
Damit werden die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent steigen. Ein Vertreter der Union erklärte in der Sitzung, die Finanzierungsreform ziele für 2011 sowohl auf die kurzfristige Aufgabe, das zu erwartende Defizit von neun Milliarden Euro bei den Krankenkassen auszugleichen, als auch langfristig auf eine Umgestaltung des Gesundheitswesens. Zwischen den Krankenkassen werde sich ein „Wettbewerb“ um günstige Verwaltung und gute Versorgung entwickeln, der in den Zusatzbeiträgen einen messbaren Ausdruck finden werde, gab er sich zuversichtlich. Die Reform sei auch nicht unsozial, wie von der Opposition kritisiert. Geringverdiener erhielten einen Zuschuss, wenn der von ihrer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens betrage. Der soziale Ausgleich fände über das Steuersystem statt, so dass alle gemäß ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit belastet würden, so der Unionsvertreter. Die FDP schloss sich weitgehend der Argumentation der Union an.
Die Oppositionsfraktionen übten dagegen heftige Kritik. Die Gesundheitsreform sei „keine Strukturreform“, monierte die SPD. Arbeitgeber würden durch das Einfrieren ihres Anteils bei 7,3 Prozent entlastet, Arbeitnehmer und Beitragszahler im Gegenzug belastet. Außerdem würden durch das Gesetz die Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte ausgeweitet, beim Arzt die Rechnung zunächst aus eigener Tasche zu begleichen und dann die Leistungen von ihrer Krankenkasse zurückzufordern. Für die Versicherten sei dies mühsam“ und berge die Gefahr, dass sie „auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben“, monierte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Ein Antrag der Sozialdemokraten, in dem sie gegen eine „Vorkasse“ in der GKV plädieren, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Die Linksfraktion bezeichnete die Reform als „Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung“ der Krankenversicherung. Das geplante Gesetz diene ausschließlich der Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Die Ausgestaltung des Sozialausgleichs sei zu bürokratisch. Ein Antrag der Linksfraktion auf die Einführung einer ”Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege“ wurde von sämtlichen anderen Fraktionen abgelehnt.
Am Freitag soll das GKV-Finanzierungsgesetz vom Bundestag beschlossen werden.
Berlin - 10.11.2010, 14:56 Uhr