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Gerichtshof für Menschenrechte
Verhandlungen zur Sterbehilfe
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute über einen Fall von Sterbehilfe beraten. Das BfArM hatte einer querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid in Deutschland verweigert...
Der Vertreter der Bundesregierung, Christian Walter, verteidigte am Dienstag in Straßburg die Ablehnung der Behörde. Suizid sei nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht verboten, „doch es kann keine Verpflichtung für den Staat geben, einen Suizid möglich zu machen“, sagte er.
Der 67-jährige Witwer aus Braunschweig hatte Beschwerde eingereicht. Er betrachtet die Weigerung des Bonner Instituts als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und besonders gegen das Recht auf einen würdige Tod. In Deutschland hatte der Mann vergeblich gegen die Ablehnung des Bundesinstituts geklagt. In Straßburg rechnet er sich dagegen „gute Chancen auf einen Erfolg" aus. „Die deutschen Gerichte haben sich nicht ausführlich mit der Situation meiner Frau befasst", so der Kläger. Er setze auf die Weisheit der Straßburger Richter, sich für die Sterbehilfe auszusprechen, wie sie auch in anderen Ländern Europas möglich sei.
Der Gerichtshof wird frühestens in einigen Monaten ein Urteil sprechen.
Straßburg - 23.11.2010, 11:33 Uhr