Europäisches Parlament

Strengere Informationsregeln für Rx-Arzneien

Straßburg - 24.11.2010, 15:02 Uhr


Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf zur Patienten-Information über verschreibungspflichtige Medikamente angenommen. Mit diesem Teil des EG-Pharmapaketes soll dafür gesorgt werden, dass Patienten objektive Informationen bereitgestellt werden.

Die Europaparlamentarier haben am Mittwoch in erster Lesung zwei legislative Berichte verabschiedet: eine Verordnung zu Aspekten auf EU-Ebene sowie eine Richtlinie zu Bestimmungen für Mitgliedstaaten, die in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden sollen. Beide Berichte werden nun dem Rat zur Diskussion vorgelegt.

Angenommen haben die Abgeordneten zahlreiche Änderungsanträge. Der schwedische EU-Abgeordnete Christofer Fjellner (EVP – Christdemokraten), der die Berichte vorgelegt hat, sagte hierzu: „Das Wichtigste, das wir in diesem Verfahren, getan haben, war den Fokus dieser Gesetzgebung zu ändern, von den Rechten der pharmazeutischen Unternehmen, Informationen zu verbreiten, hin zu den Patientenrechten auf Information, die sie benötigen und wollen. Dieser Vorschlag bietet nur Verbesserungen in Bezug auf Qualität und Umfang von Informationen, die den Patienten zur Verfügung stehen.“

Auch der deutsche EU-Parlamentarier und gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Dr. Peter Liese (CDU) zeigte sich zufrieden – die ursprünglichen Pläne des früheren Industrie-Kommissars Günter Verheugen waren bei ihm von jeher auf wenig Gegenliebe gestoßen. Liese erläuterte, bei dem Gesetzgebungspaket stehe ein Informationsportal über Arzneimittel im Mittelpunkt, das unabhängig betrieben wird und auch Informationen über die Krankheit selbst und andere Therapiemöglichkeiten bereithalten soll. Die Mitgliedstaaten sollen diese Webseiten einrichten.

Die Industrie soll Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel nur dann weitergeben können, wenn diese vorab geprüft sind. Hier geht es einerseits um den Beipackzettel, aber auch um häufig gestellte Fragen und Antworten. „Damit die Informationen nicht tendenziös und verkaufsfördernd sind, muss die gleiche Behörde, die das Arzneimittel und den Beipackzettel zulässt, auch diesen Text zulassen", erklärte Liese.

Das Europäische Parlament hat außerdem entschieden, dass die Industrie nicht aktiv auf den Patienten zugehen, sondern nur auf Anfrage von Patienten reagieren darf.  Offene Werbung für rezeptpflichtige Medikamente ist in der EU ohnehin verboten. Da das geltende Recht in einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird, kann es aber vorkommen, dass Information und Werbung nicht klar voneinander abzugrenzen sind. Um diese Unterscheidung deutlicher zu machen, fordert das Parlament, dass diese Informationen nicht nur über Fernsehen und Radio untersagt sein sollen, sondern auch in Printmedien. Der Kommissionsvorschlag hatte ein Verbot nur für Radio und Fernsehen vorgesehen. Angehörige der Gesundheitsberufe müssen alle Verbindungen zu pharmazeutischen Unternehmen angeben, wenn sie auf öffentlichen Veranstaltungen oder in den Medien über Arzneimittel informieren.


Kirsten Sucker-Sket