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GKV-Finanzgesetz
Rösler trickst Bundesrat aus
Die SPD ist empört, das Sozialministerium verärgert: Mit einem Gesetzestrick hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die Zustimmungspflicht des Bundesrates beim
Das hätten die Sozialämter zahlen müssen und damit wären die Länder mit ins gesetzgeberische Boot gestiegen. Nun versucht Rösler, die Lücke über einen Umweg im Rahmen der anstehenden Hartz-IV-Reform zu schließen. Ein entsprechender Antrag wurde im Gesundheitsausschuss eingebracht. Da die Harzt IV-Reform ohnehin in der Länderkammer zustimmungspflichtig ist, kann dort die Obergrenze für Sozialhilfeempfänger gesetzestechnisch schadlos eingefügt werden.
Umso empörter reagiert die SPD: „Das ist eine Verhöhnung der Rechte des Parlaments", sagte SPD-Fraktionsvize Elke Ferner zum Handelsblatt. Doch die SPD kann das Vorhaben jetzt im Bundesrat stoppen. Für Ferner ist Röslers Manöver ein Grund mehr, das Gesetz in der Länderkammer erst recht abzulehnen. Was beim anschließenden Vermittlungsverfahren herauskommt, bleibt abzuwarten.
Scheitert Rösler, gilt beim Zusatzbeitrag für Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfeempfänger dann zweierlei Recht. Während Hartz-IV-Empfänger bis zu zwei Prozent Zusatzbeitrag zahlen müssen, würde bis auf weiteres für Sozialhilfebezieher nur ein Prozent Zusatzbeitrag fällig. Vermutlich müssten dann die Gerichte entscheiden, ob der Gleichheitsgrundsatz verletzt wäre. Aber das dauert. Wichtig für Rösler: Seine GKV-Reform tritt in Kraft.
Trotzdem ist es dem Bundesgesundheitsministerium sichtlich peinlich, beim Tricksen ertappt worden zu sein. Auf Anfrage von DAZ.online heißt es dort offiziell nur: Kein Kommentar. Die Zuständigkeit für die Hartz-IV-Reform liege beim Sozialministerium. Das ist zwar formal korrekt. Aber auch das Sozialministerium will zu dem Vorgang keine Stellung beziehen. Im Berliner Politikdeutsch bestätigen nur die sogenannten „Regierungskreise“ den Sachverhalt. Im Klartext: Im Hause von der Leyen ist der Ärger über Rösler groß.
Berlin - 02.12.2010, 17:05 Uhr