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Musterprozess vor dem VG Minden
Streit um Kosmetik in der Apotheke
Gericht muss Rechtsstreit um Kosmetik in Apotheke klären: Am 26. Januar muss das Verwaltungsgericht Minden darüber entscheiden, ob die Pluspunkt-Apotheke in Gütersloh in ihren Räumen weiterhin Gesichts- und Fußkosmetik anbieten darf.
Nach Ansicht von Thomas Kuhlbusch, Justiziar beim für die Apothekenaufsicht zuständigen Kreis Gütersloh, verstoßen die Kosmetikbehandlungen in der Pluspunkt-Apotheke in zweierlei Hinsicht gegen geltendes Recht: In der Betriebszulassung seien die Räume im 1. Obergeschoss nur als Büroräume deklariert. Außerdem sei der Zugang zu den kosmetischen Behandlungsräumen nur durch die Apotheke möglich. „Bei der Kosmetik handelt es sich um kein übliches Nebengeschäft einer Apotheke“, argumentiert Kuhlbusch gegenüber DAZ.online weiter.
Daher verfügte der Kreis den Stopp der Kosmetikbehandlung. Es müsse mindestens ein separater Zugang zur Kosmetikbehandlung vorhanden sein, „eine klare räumliche Trennung“.
Ganz anders sieht das Apothekerin Petra Huwald, Inhaberin der Pluspunkt-Apotheke: „Für mich sind Kosmetikbehandlungen ein legitimes Angebot von Apotheken. Schließlich verkaufen wir auch Cremes. Wenn sich unsere Kunden in ihrer Haut wohlfühlen und wir dazu beitragen können, dann ist es ein Aspekt, der durchaus zum Spektrum einer Apotheke gehören kann."
Angeboten werden die Anwendungen von einer pharmazeutisch-technischen Assistentin mit einer Zusatzausbildung als Kosmetikerin. Die Preise reichen bis zu 128 Euro für eine 150-minütige „Luxus-Urlaub am Meer“-Behandlung mit Muschelmassage.
Verhandelt wird der Prozess am 26. Januar vor der Kammer am Verwaltungsgericht Minden. Sprecherin Rita Junkerkalefeld sieht darin einen Präzedenzfall: „Es handelt sich um ein bedeutendes Verfahren, weil es im Kern die Frage berührt, inwieweit es Apotheken erlaubt ist, bestimmten Nebengeschäften nachzugehen.“
17.01.2011, 15:25 Uhr