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Versorgung von Schmerzpatienten
Hospizstiftung für mehr ärztliche Freiheit
Heute Abend wird das ARD-Magzin Monitor mit der Schmerzmittelversorgung in der Palliativmedizin befassen. Unter anderem die Deutsche Hospizstiftung macht sich dafür stark, dass auch Palliativmediziner und Fachkräfte in Pflegeheimen Schmerzpatienten leichter mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgen können.
Hintergrund der Diskussion ist eine geplante Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Hospizen soll es nach dem Willen der Regierungskoalition künftig erlaubt sein, Notfallvorräte an starken Schmerzmitteln wie Morphium in der eigenen Einrichtung anzulegen. Für die Schwerstkranken in Hospizen soll damit zu jeder Tages- und Nachtzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Deutschen Hospizstiftung ist ein Problem dabei, dass eine solche Regelung nicht für die 300.000 betroffenen Schmerzpatienten in Alten- und Pflegeheimen gelten soll. „Wenn ein Pflegeheim-Bewohner ein hochwirksames Schmerzmittel braucht, dann muss dieses in einer Apotheke besorgt werden. Das kann mehrere Stunden dauern. Eine unerträgliche Situation", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation. Auch in Pflegeheimen gebe es hochqualifizierte Pflegekräfte, die die Schmerzmittel verabreichen und eine palliative Therapie begleiten könnten.
Brysch kritisiert weiter, dass die beabsichtigte Änderung der BtMVV auch für die 12.000 Schwerstkranken, die von spezialisierten Palliativteams zu Hause versorgt werden, wenig verbessern wird. Auch wenn die Teams Notvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln in ihren eigenen Einrichtungen anlegen können: Sie dürfen dem Patienten pro Besuch nur so viel aushändigen, wie er für den sofortigen Verbrauch benötigt. Bekomme ein Patient jedoch plötzlich starke Schmerzen, müsste er auf das Eintreffen des Palliativ-Teams zu Hause warten – schließlich sei das Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke ist in einer solchen Situation auch keine Lösung. Brysch: „Viele Schwerstkranke müssen deshalb stundenlange Schmerzen erdulden, bevor sie ihre Medizin erhalten". Hier wäre es sinnvoll, wenn das Palliativ-Team dem Patienten einen Vorrat für die kommenden 24 Stunden aushändigen dürfte.
Die Apothekerkammer Nordrhein machte indessen deutlich, dass sich der Gesetzgeber etwas dabei gedacht habe, als er den Apothekern die Versorgung mit Betäubungsmitteln übertragen hat. Die Versorgung der Patienten mit starken Schmerzmitteln sei gesetzlich genau geregelt und müsse von den Apotheken penibel dokumentiert werden. „Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers. Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Abgabe und Verbleib jederzeit überprüfbar sein“, sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.
Zugleich wies die Kammer Nordrhein auf die steigende Zahl von Patienten hin, die starke Schmerzmittel benötigen. In Nordrhein, Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf, sei sie nach Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) von 112.000 im Jahr 2005 auf 160.000 Menschen im Jahr 2009 gestiegen (ohne PKV). Der Trend ist aber auch bundesweit spürbar: Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl der GKV-Versicherten mit starken Schmerzmitteln in ganz Deutschland von 1,05 Millionen auf über 1,26 Millionen. Gründe für den starken Anstieg seien die demografische Entwicklung sowie die Fortschritte in der Medizin, so Katzenbach.
Berlin - 27.01.2011, 13:39 Uhr