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Schmerztherapie
Hospiz Stiftung fordert Lockerung des Betäubungsmittelrechts
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat von der Bundesregierung eine weitergehende Lockerung der Betäubungsmittelvorschriften zur besseren Versorgung vom Schmerzpatienten gefordert:
Auf einer Pressekonferenz stellten die Patientenschützer ihre eigenen Gesetzesvorschläge zu diesem Thema vor. Darin fordern sie eine Erlaubnis für Pflegeheime, Notfallvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln anlegen zu dürfen. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, dass ambulante Palliativteams mit ihren Ärzten ihren Patienten einen Notfallvorrat aushändigen dürfen, der ihre Schmerzen für wenigstens 24 Stunden lindert.
Hintergrund ist eine geplante Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Union und FDP wollen Hospizen erlauben, Notfallvorräte an starken Schmerzmitteln wie Morphium in der eigenen Einrichtung anzulegen. Bislang ist das nicht zulässig. Die Neuerung soll sicherstellen, dass für die 23.000 Schwerstkranken in Hospizen zu jeder Tages- und Nachtzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung stehen.
Das große Problem aus Sicht der Patientenschutzorganisation: Für palliative Schmerzpatienten in Pflegeheimen – mindestens 300.000 Betroffene – soll es eine solche Lösung nicht geben. „Wenn ein Pflegeheim-Bewohner ein hochwirksames Schmerzmittel braucht, dann muss dieses in einer Apotheke besorgt werden. Das kann mehrere Stunden dauern. Eine unerträgliche Situation“, sagte Brysch.
Auch in Pflegeheimen gebe es hoch qualifizierte Pflegekräfte, die die Schmerzmittel verabreichen und eine palliative Therapie begleiten könnten. „Wir haben kompetente Kräfte in deutschen Pflegeheimen, die die gleiche Qualifikation wie Hospiz-Mitarbeiter haben, diese aber nicht anwenden können“, mahnt Brysch. Bisher ist die Schmerzbekämpfung in deutschen Pflegeheimen mangelhaft.
Auch für die 12.000 Schwerstkranken, die von ambulanten Palliativteams zu Hause versorgt werden, werde sich durch die Änderung des Betäubungsmittelrechts wenig verbessern. Zwar sollen die Teams Notvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln in ihren eigenen Einrichtungen anlegen können. Sie dürfen aber dem Patienten pro Besuch nur so viel aushändigen, wie er für den sofortigen Verbrauch benötigt.
Schwierig werde diese Regelung, wenn der Patient plötzlich starke Schmerzen bekomme. In einem solchen Fall müsse er – auch nach der neuen Regel – auf das Eintreffen des Palliativ-Teams zu Hause warten. Das Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke sei in einer solchen Situation auch keine Lösung. „Viele Schwerstkranke müssen deshalb stundenlange Schmerzen erdulden, bevor sie ihre Medizin erhalten“, sagte Brysch. Hier wäre es sinnvoll, wenn das Palliativ-Team dem Patienten einen Vorrat für die kommenden 24 Stunden aushändigen dürfte.
Berlin - 01.03.2011, 14:55 Uhr