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Eckpunktepapier vorgelegt
Patienten sollen leichter zu ihrem Recht kommen
Patienten sollen bei Behandlungsfehlern künftig schneller und leichter entschädigt werden. Das sieht ein Eckpunkte-Papier zur gesetzlichen Stärkung der Patientenrechte vor, das der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), am Dienstag in Berlin vorlegte.
Nach Zöllers Angaben sollen unter anderem die Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen – etwa mit Gutachtern. Dazu muss ein entsprechender Verdacht vorliegen. Bisher war dies eine Kann-Bestimmung. Er gehe davon aus, dass Krankenkassen daran ein Interesse haben werden, da es auch um die Rückerstattung von Kosten gehe, sagte Zöller.
Heute kommen Patienten oft nur schwer zu ihrem Recht. Oft vermeiden sie den Gang vor Gericht oder zu Ärzte-Schlichtungsstellen. Nun sollen die Schlichtungs- und Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Zunächst soll bei Schäden die Entscheidung einer Schlichtungsstelle unter Einbindung von Patientenvertretern angestrebt werden. Erfahrungsgemäß ließen sich so 70 Prozent der Fälle lösen, sagte Zöller.
Bei Landgerichten könnten spezielle Arzthaftungskammern eingerichtet und Prozesse dadurch beschleunigt werden. Bisher dauerten Gerichtsfälle im Schnitt zehn Jahre. Ein vor Wochen ins Gespräch gebrachter Entschädigungsfonds ist allerdings wieder vom Tisch. Die Finanzierung war umstritten.
Bei groben Fehlern und in bestimmten Fällen ist eine Umkehr der Beweislast geplant: Der Arzt müsste beweisen, dass der Schaden nicht durch einen Fehler verursacht wurde. Eine generelle Beweislastenumkehr aber sei nicht zielführend, sagte Zöller. „Dann bekommen wir amerikanische Verhältnisse.“
Bewilligungsverfahren sollen beschleunigt werden. Wenn eine Krankenkasse ohne Grund nicht fristgerecht über einen Antrag entschieden hat, soll der Versicherte die Leistung vorerst selbst beschaffen – und die Kasse die Kosten erstatten. Er könne sich eine Vier-Wochen-Frist vorstellen, sagte Zöller. Danach gelte der Antrag als genehmigt. Bisher kann nach sechs Monaten das Gericht angerufen werden, wenn eine Sozialkasse über einen Antrag nicht entschieden hat. Eine Fristverkürzung auf zwei Monate wird geprüft.
Durch „Versorgungsmanagement“ soll der Übergang von stationärer in ambulante Versorgung verbessert werden. Hier geht es auch um Patienten, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf Hilfe angewiesen sind. Künftig soll ein Behandlungsvertrag ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Patienten sollen Einblick in ihre Akten nehmen und diese – auf eigene Kosten – kopieren dürfen.
Die Politik versucht seit Jahren, ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte auf den Weg zu bringen. Die schwarz-gelben Pläne sollten eigentlich schon im Dezember vorgelegt werden. Ziel ist es, die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zu bündeln. Zöller strebt die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr an. Widerstand von Ärztevertretern und Krankenkassen gegen das vom Gesundheits- und Justizministerium erarbeitete Grundlagenpapier erwartet Zöller nicht.
Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sprach von einer deutlichen Stärkung der Patientenrechte. Positiv sei vor allem der Behandlungsvertrag im BGB. Die Regelungen für die Patientenbeteiligung und -beratung sei hingegen zu unkonkret und eher eine Beschreibung des Status Quo. Ein echter Mangel sei, dass die Informationsrechte der Verbraucher nicht Teil des Gesetzes seien.
Berlin - 23.03.2011, 10:47 Uhr