Apothekenabschlag

Schiedsstelle widerlegt GKV-Berechnung

Berlin - 30.03.2011, 15:59 Uhr


Im Prozess um den Apothekenabschlag 2009 hat die Schiedsstelle jetzt ihre Erwiderung dem Berliner Sozialgericht vorgelegt. Darin hat das Gremium seinen Schiedsspruch zur Verringerung des Abschlages auf 1,75 Euro im Jahr 2009 gerechtfertigt und die Argumente des GKV-Spitzenverbandes zu widerlegen versucht.

Wie DAZ.online aus der Schiedsstelle erfuhr, kommt die Schiedsstelle nach neuen, umfassenderen Berechnungen zu dem Schluss, dass auch in einer Gesamtbetrachtung die relevanten Kosten der Apotheken stärker gestiegen sind als das Gesamthonorar aufgrund der gestiegenen Packungszahlen. In der Verhandlung vor dem Sozialgericht Berlin hatte der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass das Gesamtapothekenhonorar stärker gestiegen und somit die Senkung des Apothekenabschlages auf 1,75 Euro überhöht sei. Nach dem Verlauf der Verhandlung zu urteilen, neigte Richter Gunter Rudnik dieser Betrachtung zu.

Die Schiedsstelle argumentiert nun in der Erwiderung, dass der GKV-Spitzenverband in seiner Berechnung den Mehraufwand der Apotheken angesichts der gestiegenen Packungszahlen nicht berücksichtigt hat. Im Gegenteil seien die Belastungen der Apotheken deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen aufgrund der gestiegenen Packungszahlen.

Von April 2007 bis April 2009 ist die Packungszahl laut Schiedsstelle von 540,2 auf 580,3 Millionen Stück gestiegen, ein Plus von 7,41 Prozent. Im Schiedsspruch berücksichtigt hatte die Schiedsstelle bislang  0,13 Euro Mehrkosten pro Packung für die Sachkosten, 0,19 Euro für Tariflohnerhöhungen und 0,23 Euro für höheren Personalbedarf aufgrund der Aut-idem-Regelung und der Rabattverträge.

Noch nicht berücksichtigt im Schiedsspruch seien die Mehrkosten der Apotheken im Jahr 2009 wegen des mit den Packungszahlen gestiegenen Beratungsaufwands. Mit jedem Versicherten, der erstmals wegen einer Verordnung in die Apotheke komme oder der eine andere Dosis erhalte, steige der Aufwand der Apotheke, argumentiert die Schiedsstelle.

Allein für 2009 verursache dieser Personalmehrbedarf laut Schiedsstelle Kosten in Höhe von 53,8 Millionen Euro. Das entspreche einer zusätzlichen Belastung von neun Cent pro Packung. Daher betrage der gesamte Anpassungsbedarf rund 370 Millionen Euro. Das entspreche umgerechnet einem Apothekenabschlag von 1,66 Euro. Es gehe mit dieser Rechnung darum zu verdeutlichen, dass mit jeder zusätzlichen Packung zusätzliche Belastungen entstanden sind, hieß es aus der Schiedsstelle. Das sei die Systematik des Schiedsspruchs. Es gebe keinen Grund, davon abzuweichen. Demgegenüber sei die vom GKV-Spitzenverband vorgebrachte Nettoapothekenvergütung 2007 bis 2009 nur um rund 180 Millionen Euro auf 3,876 Milliarden Euro gestiegen.

Das Fazit der Schiedsstelle: „In Anbetracht des hohen Anpassungsbedarfs zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit fällt die Steigerung der Apothekenvergütung deutlich zurück. Von einem Ungleichgewicht zugunsten der Apotheken kann daher keine Rede sein. Zurzeit können Mehraufwendungen für den Anstieg der Sach- und Personalkosten nicht in einem ausreichenden Umfang durch erhöhten Umsatz aufgefangen werden können.“ 

Die Erwiderung der Schiedsstelle wurde am Dienstag dem Sozialgericht übermittelt. Wann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergeht, ist offen.

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Lothar Klein