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Kassen regeln Näheres zum Impfstoffabschlag

Berlin - 27.06.2011, 11:54 Uhr


Seit Jahresbeginn gelten die Sparmaßnahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordungsgesetzes, zu denen auch ein neuer Herstellerabschlag für Impfstoffe zählt. Bislang stockte die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben allerdings. Nun hat der GKV-Spitzenverband eine Regelung präsentiert, die auch rückwirkend umgesetzt werden soll.

Nach dem neuen § 130a Abs. 2 SGB V erhalten die Krankenkassen für die zu ihren Lasten abgegebenen Impfstoffe für Schutzimpfungen einen Abschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers. Durch den Abschlag soll ein möglicher Unterschied zu einem geringeren durchschnittlichen EU-Referenzpreis ausgeglichen werden. Der durchschnittliche Preis je Mengeneinheit ergibt sich aus den tatsächlich gültigen Abgabepreisen des pharmazeutischen Unternehmers in den vier EU-Mitgliedsstaaten mit den am nächsten kommenden Bruttonationaleinkommen – gewichtet  nach  den  jeweiligen  Umsätzen  und  Kaufkraftparitäten. Der pharmazeutische Unternehmer ermittelt die Höhe des Abschlags und den maßgeblichen EU-Referenzpreis in eigener Verantwortung.

Der GKV-Spitzenverband hat nun seine gesetzliche Aufgabe erfüllt, das Nähere zur Umsetzung des Impfstoffabschlags zu regeln. In einem Schreiben vom 22. Juni an die Verbände der Arzneimittelhersteller und -importeure stellt er klar, dass die pharmazeutischen Unternehmer den Abschlag PZN-bezogen zum Stichtag 1. August 2011 an die IFA-GmbH zu melden haben. Zudem sollen sie die Angaben  zu ihrer Abschlagsberechnung zum 1. August 2011 an den GKV-Spitzenverband zu übermitteln. Zu dieser Berechnung gibt es zwei Technische Anlagen, die vom Hersteller auszufüllen sind. Die Abschläge sind sodann rückwirkend zum 1. Januar 2011 zu gewähren.

Der GKV-Spitzenverband weist in dem Schreiben darauf hin, dass die Verpflichtung  zur  Ermittlung  eines  Rabattbetrags  und  zur  Gewährung  des  Impfstoffabschlags entfällt, wenn es sich um Anbieter  ohne  wirtschaftlich  verbundene  Unternehmen  in  anderen  EU-Mitgliedsstaaten handelt. Dies hatte kürzlich auch das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an die Herstellerverbände klargestellt.


Kirsten Sucker-Sket/BAH