IMS Health Marktdaten

Immer mehr Originalpräparate unter Rabattvertrag

Berlin - 20.07.2011, 13:42 Uhr


Die gesetzlichen Kassen schließen zunehmend auch Rabattverträge über patentgeschützte Arzneimittel ab. Im April entfiel bereits rund ein Drittel der Umsätze rabattvertragsgeregelter Medikamente auf diese Arzneien. Dies geht aus Daten von IMS Health hervor. Die Generikabranche sieht die Entwicklung kritisch.

Im April 2011 lag der Umsatzanteil aller rabattvertragsgeregelter Medikamente nach Listenpreisen (ohne Rabatte) im GKV-Arzneimittelmarkt bei 22 Prozent bzw. 378 Millionen Euro. 32 Prozent (121 Mio. Euro) davon entfielen auf patentgeschützte Arzneimittel. In diesem Segment konnten allein die Top 5-Präparate ein Umsatzanteil von rund 45 Prozent für sich verbuchen. Der Anti-TNF-Blocker Enbrel® (Pfizer) steht dabei mit 11 Prozentpunkten auf Platz 1, gefolgt vom MS-Mittel Rebif® (Merck Serono/10 %), dem atypischen Neuroleptikum Zyprexa® (Eli Lilly /9%), dem Antidiabetikum Lantus (Sanofi-Aventis/ 8%) und dem MS-Mittel Betaferon (Bayer/7%).

Unter den verschiedenen Kassen erweist sich auch im Rabattvertragsgeschäft für Originale die AOK als Vorreiter. In der AOK-Gemeinschaft waren im ersten Jahresdrittel 2011 im patentgeschützten Segment bereits 18 Prozent der abgegebenen Packungen rabattiert. Es folgen die Barmer GEK mit 13 Prozent und die DAK mit 12 Prozent.

Für die Hersteller, so konstatiert IMS Health, sind Rabattverträge für Originale nur dann attraktiv, wenn sie sich hierdurch Marktteile sichern können. Dies kann durch Mengengarantien geschehen, das Ausschalten von Import-Arzneimitteln oder schlicht dadurch, dass das Patent bald abläuft und generische Konkurrenz auf den Plan tritt. Eine weitere Kategorie bilden sogenannte Risk-Share- und Mehrwertverträge.

Dem Branchenverband Pro Generika stoßen vor allem die Verträge sauer auf, bei denen der Patentablauf des Rabatt-Arzneimittels unmittelbar bevorsteht. Obgleich später in den Markt kommende Generika im Regelfall einen deutlich günstigeren Listenpreis als das Erstanbieterpräparat haben, müssen die Apotheken wegen des Substitutionsgebotes dennoch das rabattierte Altoriginal abgeben. Damit, so beklagt Pro Generika, behinderten diese Rabattverträge (Preis-)Wettbewerb im generikafähigen Arzneimittelmarkt. Und das ist am Ende auch für die Kassen ein schlechtes Geschäft, da sie weniger Einsparungen durch Generika erzielen können.


Kirsten Sucker-Sket