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Versorgungsgesetz
Kabinett stimmt Gesetz gegen Ärztemangel auf dem Land zu
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Behebung des Landarztmangels gebilligt. Damit will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die wohnortnahe medizinische Versorgung flächendeckend sicherstellen.
Mediziner sollen vor allem durch finanzielle Anreize aufs Land gelockt werden. Vor allem dort finden viele Hausärzte, die altersbedingt aufhören, keine Nachfolger. Um die Versorgungsqualität zu verbessern, will Bahr die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung durchlässiger machen. Geplant ist, dass Ärzte von Reha- und Pflegeeinrichtungen in unterversorgten Gebieten Patienten auch von außerhalb behandeln können. Gemeinden sollen Arztpraxen in Eigenregie betreiben können, bei Bedarf sind auch «rollende Arztpraxen» vorgesehen. Bahr will den Gesetzentwurf im Anschluss an die Kabinettsitzung in einer Pressekonferenz erläutern.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Zuvor müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch beraten und verabschieden.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind derzeit bundesweit 550 zur Patientenversorgung unbedingt notwendige Arztpraxen nicht besetzt. Die Lücke dürfte sich aber vergrößern. Gegen die Regierungspläne haben vor allem die Krankenkassen Bedenken geäußert: Sie befürchten finanzielle Zusatzbelastungen für die Versicherten und sprechen von einem „Ärzteversorgungsgesetz“. Sie plädieren für eine bessere Verteilung der niedergelassenen Mediziner.
„Wir begrüßen die im Regierungsentwurf enthaltenen Maßnahmen, die der Sicherung der ambulanten Versorgung insbesondere im ländlichen Raum dienen. Das geplante Versorgungsstrukturgesetz wird die Versorgung der Patienten verbessern. Es ist auch mitnichten - wie Kritiker behaupten - ein Ärztegesetz", so lautet das insgesamt positive Fazit des Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Köhler.
Vorbehaltlos unterstütze die KBV die neuen Instrumente, um gegen den Ärztemangel vorgehen zu können - wie die Aufhebung der Residenzpflicht oder mobile Arztstationen -, auch wenn diese noch nicht ausreichend sind, bilanzierte Köhler. Der Ansatz zur Regionalisierung entspricht Forderungen der Ärzteschaft. Zwiespältig sieht Köhler auch die vorgesehenen Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung. Grundsätzlich sei die Idee gut, einen neuen Versorgungsbereich mit einfachem Zugang und unbürokratischer Steuerung einzuführen. Kritikwürdig ist für ihn aber dessen Ausgestaltung: Es gebe keine Wettbewerbsgleichheit zwischen ambulanten und stationären Ärzten.
Probleme sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf die Versorgung von Krebspatienten zukommen. „Der Regierungsentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz hat das Potential, die medizinische Versorgung zu verbessern. Allerdings würde sich die Lage für die Krebspatienten verschlechtern, wenn der Gesetzentwurf so bleibt", mahnte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Unverständlich sei, dass gerade im zentralen Bereich der Krebsbehandlungen die Rechte der Patienten zur Wahl einer Klinik geschmälert und das Spektrum der onkologischen Behandlungen, die eine Klinik durchführen darf, eingeschränkt werde. Hinzu komme, dass ambulante Krebsbehandlungen am Krankenhaus von der Zustimmung der niedergelassenen Ärzte abhängig gemacht werden sollen, kritisierte Baum. Angesichts von derzeit mehr als einhundert Konkurrentenklagen niedergelassener Ärzte gegen die ambulanten Zulassungen von Kliniken würden die bestehenden onkologischen Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern den Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen können, warnte der Hauptgeschäftsführer der DKG.
Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) hat das Gesetz als unzureichend kritisiert. Dreyer sagte, der Gesetzentwurf sei ein „Sammelsurium von Einzelmaßnahmen“, dem es an Mut und Kreativität mangele und mit dem weitere Bürokratie geschaffen werde. So werde das vorgesehene Instrument nicht greifen, durch Praxisschließungen in Ballungsräumen mit vielen Ärzten den Druck auf die Mediziner zu erhöhen, aufs Land zu gehen: Dies sei bereits nach der jetzigen Gesetzeslage möglich, werde aber nicht angewendet.
Berlin - 03.08.2011, 11:25 Uhr