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Alzheimer-Demenz
G-BA: Memantin bleibt verordnungsfähig
Das zur Behandlung der Alzheimer-Demenz zugelassene Arzneimittel Memantin (Handelsname: Ebixa®, Axura®) bleibt unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss gestern beschlossen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war in seinem Abschlussbericht im Jahr 2009 zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Beleg für einen Nutzen der Memantin-Therapie bei Patientinnen und Patienten mit Alzheimer-Demenz gibt. Der Hersteller des Präparats legte daraufhin während des laufenden Bewertungsverfahrens nachträglich berechnete Responderanalysen vor. Das IQWiG kam dann in einem folgenden Rapid-Report auf Grundlage dieser ergänzenden Daten zu dem Ergebnis, dass sich für den Bereich der kognitiven Leistungsfähigkeit ein Beleg für einen Nutzen von Memantin ergibt.
Daraufhin hat der G-BA die Arzneimittel-Richtlinie nun nicht geändert. Die geltende Regelung der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (Nummer 10/Antidementiva) sieht vor, dass ein Therapieversuch über 24 Wochen zulässig ist. Ist dieser erfolgreich, ist eine Weiterverordnung über weitere 24 Wochen möglich.
Memantin wird zur Behandlung von moderaten bis schweren Formen der Alzheimer-Demenz eingesetzt. Es ist der einzige Vertreter der Klasse der NMDA-Rezeptor-Antagonisten (NMDA = N-Methyl-D-Aspartat).
Berlin - 19.08.2011, 10:48 Uhr