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Rezeptfreie Arzneimittel
BPI: OTC-Erstattungsliste erweitern
Anlässlich der Entscheidung des Bundessozialgerichts, mit der einer Hartz IV-Empfängerin die Erstattung rezeptfreier Medikamente versagt wurde, meldet sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zu Wort. Er fordert, OTC-Arzneimittel wieder zunehmend in die Erstattungspflicht zu nehmen.
„Die Kassen müssen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und den Versicherten unabhängig von deren Portemonnaie die für sie notwendige Therapie ermöglichen“, sagt BPI-Hauptgeschäftsfüher Henning Fahrenkamp. Dazu gehörten selbstverständlich auch verschreibungsfreie Arzneimittel wie zum Beispiel Basissalben bei Neurodermitis. Diese seien bei dieser schwerwiegenden, chronischen Krankheit Therapiestandard und absolut notwendig. Doch der G-BA habe die Neurodermitis „fälschlicherweise“ nicht als schwerwiegende Krankheit anerkannt, moniert Fahrenkamp. Und so seien für viele Betroffene die hohen Eigenkosten eine große Belastung. „Wer speziell Hartz-IV-Empfängern im Krankheitsfall die notwendige Unterstützung versagt, verstärkt nicht nur das persönliche Leiden, sondern verursacht indirekt auch zusätzliche Krankheitskosten“, so Fahrenkamp.
Der BPI-Hauptgeschäftsführer erklärte, dass die OTC-Erstattungsliste des Gemeinsamen Bundesausschusses dem Therapiebedarf in der Bevölkerung bei weitem nicht gerecht werde und daher dringend erweitert werden müsse. Hoffnung setzt der BPI aber auch auf die von der Regierungskoalition geplante Regelung im Versorgungsstrukturgesetz, dass rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können. Fahrenkamp: „Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln als Satzungsleistung wäre der Startschuss in den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen“. Die großen Kassen haben bislang wenig Interesse gezeigt, ihr Leistungsangebot in dieser Hinsicht erweitern zu wollen.
Berlin - 01.11.2011, 13:14 Uhr