Risikostrukturausgleich

Morbi-RSA: BMG und Spahn widersprechen sich

Berlin - 16.11.2011, 14:50 Uhr


Eigentlich soll der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) die Finanzmittel des Gesundheitsfonds gerecht auf die gesetzlichen Krankenkassen verteilen. Doch seit Einführung des Morbi-RSA scheiden sich die Geister am Umverteilungsinstrument.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, schließt eine Korrektur des „Methodenfehlers“ im Morbi-RSA jedenfalls nicht mehr aus. Das sagte Spahn laut AOK-Angaben in der Diskussionsrunde „AOK im Dialog“ in Berlin. Auf den Hinweis, dass durch den Methodenfehler die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds etwa für Demenzkranke viel zu gering ausfallen, meinte der CDU-Politiker laut AOK: „Den Methodenfehler kann man sich ja nochmals anschauen.“ Auch in einem September veröffentlichten Wissenschaftler-Gutachten zum Morbi-RSA werde laut AOK eine Korrektur dieses Methodenfehlers angemahnt.

Das BMG sieht dazu allerdings keinen Anlass: Der seit dem Jahr 2009 geltende Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist laut Bundesregierung „zielgerichteter“ als das Vorgängermodell. In der BMG-Antwort (17/7538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7538) schreibt die Regierung unter Bezugnahme auf denselben Bericht des „Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“, der Morbi-RSA führe „zu einer deutlichen Verbesserung bei der Deckung der durchschnittlichen Leistungsausgaben“.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Zuweisungen, die nach der Risikostruktur der Versicherten differenziert werden. Das heißt, Kassen mit vielen alten und kranken Versicherten erhalten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als solche mit vielen jungen und gesunden Versicherten. Die Morbidität, also die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, wird anhand von Diagnosen bei der Behandlung im Krankenhaus und bei niedergelassenen Ärzten sowie verordneten Medikamenten ermittelt. Zugrundegelegt werden 80 Erkrankungen.

Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass der Beirat in seinem Bericht keine Empfehlung abgebe, die Zahl der zu berücksichtigenden Krankheiten zu erweitern. Der Risikostrukturausgleich habe das Ziel, Risikoselektion möglichst weitgehend zu verhindern. Aktuell sieht das BMG jedenfalls keinen Handlungsbedarf: „Die Bundesregierung kommt auf der Grundlage des Berichts des wissenschaftlichen Beirats zu dem Ergebnis, dass die weitere Entwicklung zunächst abgewartet werden sollte, um die Diskussion um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs auf einer breiteren Datenbasis weiterzuführen“, heißt es in der Antwort.


Lothar Klein