Novitas BKK und BtM-Rezept-Retaxierung

„…vorrangig um der Sicherheit willen“

Hamburg - 18.11.2011, 16:12 Uhr


Die Novitas BKK bleibt bei ihrer eingeschlagenen Linie, BtM-Rezepte unter die Lupe zu nehmen und bei kleinsten Formfehlern zu retaxieren.

Die Kasse stellt heraus, das zum Thema Retaxation von Betäubungsmittelrezepten zurzeit verstärkt in den Medien berichtet wird. Und sie erklärt den Versicherten, was Retaxation bedeutet, nämlich „dass wir für bereits bezahlte, aber unkorrekte BtM-Rezepte das Geld von den betreffenden Apotheken zurückfordern“.

Der Versicherte wird weiter darüber aufgeklärt, was es mit BtM-Rezepten auf sich hat, welche Formalien erfüllt sein müssen und wie es kommen kann, dass BtM-Rezepte nicht richtig ausgefüllt sind.

Besonders pikant ist Punkt 5: „Prüft die Novitas BKK die BtM-Rezepte aus finanziellen Gründen?“

Die Krankenkasse beantwortet ihre selbstgestellte Frage so: „Wir prüfen die BtM-Rezepte vorrangig um der Sicherheit unserer Versicherten willen: Wenn zum Beispiel widersprüchliche oder unklare Angaben zur Anwendung des Betäubungsmittels auf dem Rezept stehen, ist die Sicherheit des Patienten nicht gewährleistet. Geld ist allerdings ein Druckmittel: Wir wollen erreichen, dass die betroffenen Apotheken ihre Prozesse anpassen, und das werden sie umso eher tun, je nützlicher es für sie ist. Nach Deckung der Prüfungskosten wird sicher ein Ertrag bleiben, aber das ist ein einmaliger Effekt. Deshalb war für uns von vornherein klar: Wenn es vorrangig um das Geld ginge, würde es sich nicht lohnen.“

Soviel zur Partnerschaft mit dieser Krankenkasse.


Peter Ditzel


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