Bundeskinderschutzgesetz

Kompromissvorschlag für den Vermittlungsausschuss

Berlin - 13.12.2011, 14:48 Uhr


Kompromiss beim neuen Kinderschutzgesetz: Nach dem Veto des Bundesrats gegen die Pläne von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) haben die Ministerin, Vertreter der Länder sowie der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen eine gemeinsame Lösung finden können.

„Ich bin dankbar, dass wir alle uns auf den Kern unseres Anliegens besonnen haben, nämlich Kindern zu helfen, damit sie nicht zu Opfern von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Missbrauch und Gewalt werden“, so Schröder. Die Familienministerin ist überzeugt, dass mit dieser Einigung der Weg für die dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz frei ist. Sie hofft nun, dass der Vermittlungsausschuss morgen dem neuen Vorschlag folgt und das Gesetz am 1. Januar des neuen Jahres in Kraft treten kann.

Die Bundesregierung hatte am 30. November den Ausschuss zum Bundeskinderschutzgesetz angerufen, nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung fünf Tage zuvor dem Gesetz weder zugestimmt noch den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) und Vertretern der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und den Grünen entwickelte Schröder gestern einen Kompromiss.

Bestandteil dieses Vorschlages ist unter anderem die Einführung eines unbürokratischeren Verfahrens im Bereich des Qualitätsmanagements. Es soll eine zügige Umsetzung von fachlichen Standards sicherstellen. Außerdem ist eine Erweiterung der Bundesinitiative „Familienhebammen“ auf die Netzwerke Frühe Hilfen vorgesehen. Im Bereich „Frühe Hilfen“ und psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kleinkindern will der Bund sein finanzielles Engagement auch nach Ablauf des Modellprogramms im Jahr 2015 dauerhaft fortführen. Dafür sollen die bereitgestellten Mittel deutlich erhöht werden: Für die Bundesinitiative sind für die Jahre 2012 bis 2015 bereits Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro vorgesehenen – diese Unterstützung soll im Jahr 2013 auf 45 Millionen Euro und ab dem Jahr 2014 dauerhaft auf 51 Millionen Euro jährlich erhöht werden.

Damit würde der Bund über die Hälfte der Mehrbelastungen, die durch das Gesetz bei den Ländern und Kommunen entstehen, tragen. „Mir ist es wichtig, dass das Bundeskinderschutzgesetz umgesetzt wird und seine Verbesserungen auch tatsächlich bei den Kindern und Familien ankommen“, sagte Schröder. „Für einen besseren Schutz unserer Kinder sind wir an die Grenzen unserer Möglichkeiten gegangen und übernehmen den überwiegenden Teil der Kosten des Gesetzes.“

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Juliane Ziegler


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