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Barmer GEK rät Hausapotheken-Check
Verfallsdatum von Arzneimitteln unbedingt beachten
Die Barmer GEK rät zum sorgsamen Check der Hausapotheke: Jedenfalls ab und an sollte man einen Blick auf das den Arzneimitteln aufgedruckte Datum werfen. Anders als bei Lebensmitteln handele es sich hierbei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum.
Angebrochene Arzneimittel-Packungen wandern nach dem akuten Gebrauch meist in die Hausapotheke und geraten häufig in Vergessenheit. Erst wenn das Medikament wieder benötigt wird, greift man zu – nicht selten ist das Verfallsdatum dann schon überschritten. „Wer diese Medikamente trotzdem verwendet, spielt mit seiner Gesundheit“, warnt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer GEK.
Wie es in einer Pressemitteilung der Kasse heißt, haben die Arzneimittel im besten Fall einfach ihre Wirkung verloren. Im schlimmsten Fall bewirken sie jedoch das Gegenteil. So könnten etwa Salben, deren Verfallsdatum überschritten ist, zu Hautreizungen führen. „Das Trügerische dabei ist, dass selbst angebrochene Arzneien optisch häufig noch einen einwandfreien Eindruck machen. Doch das Zersetzen eines Wirkstoffs ist ein innerer Prozess, der von außen in der Regel gar nicht zu sehen ist“, so Marschall. Besondere Vorsicht sei zudem bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind. Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier empfiehlt die Medizinerin, unbedingt das Datum der ersten Anwendung zu vermerken, am besten direkt auf der Flasche.
Doch nicht nur Pillen, Säfte, Zäpfchen und Co. haben ein Verfallsdatum – auch Verbandsmaterialien sind irgendwann nicht mehr brauchbar. Pflaster können ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden.
Wer unsicher ist, dem rät die Barmer GEK die Nachfrage in einer Apotheke. Diese sei übrigens auch die beste Anlaufstelle, wenn es um die Entsorgung abgelaufener Medikamente geht, heißt es weiter.
Im vergangenen September hatte Prof. Gerd Glaeske – der unter anderem auch als Berater für die Barmer GEK tätig ist – in einer Fernsehsendung erklärt, die Angaben zu Verfallsdaten seien als „Empfehlung“ zu betrachten. Dies hatte heftige Diskussionen entfacht. Später befasste sich Glaeske in einem DAZ-Beitrag nochmals detailliert und weniger plakativ mit der Haltbarkeit von Arzneimitteln befasst. Auch wenn er hier zur Entsorgung abgelaufener Präparate aus der Hausapotheke rät, bleibt sein Fazit: Das „Maß aller Dinge“ ist das Verfallsdatum nicht.
Berlin - 27.01.2012, 11:00 Uhr