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Deutsche Dermatologische Gesellschaft
Jeder Dritte in Deutschland hat eine Allergie
Rund 35 Prozent der Bevölkerung hat Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis oder eine andere Allergie. Ein alarmierendes Bild, findet die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG).
Die häufigsten Allergieauslöser sind Pollen (43 %), gefolgt von Hausstaubmilben (23 %), Nahrungsmitteln (20 %) und Tierhaaren (18 %). Neben der Häufigkeit befasste sich die Umfrage auch mit der Wahrnehmung von Allergien in der Allgemeinbevölkerung. Über die Hälfte der Befragten gaben dabei an, die Krankheit als belastend oder stark belastend zu empfinden. Zudem behandeln sich 58 Prozent der Befragten, bei denen eine Allergie bereits ärztlich festgestellt wurde, selbst – z. B. durch Einnahme nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel oder bewusste Meidung der Allergieauslöser –, während 41 Prozent gar nichts Spezielles gegen ihre Allergie unternehmen.
In einer weiteren Studie wurde die durch eine äußerst trockene Haut und quälenden Juckreiz gekennzeichnete Hauterkrankung Neurodermitis genauer betrachtet. Bei der Befragung von über 1.600 Patienten stellte sich heraus, dass trotz weitgehend leitliniengerechter Therapie 93 Prozent der Patienten unter Juckreiz leiden. Infolgedessen leiden über ein Viertel der Befragten an Schlaflosigkeit. Dennoch ist die Krankheit nicht als „schwere Krankheit“ anerkannt.
Topische Basistherapeutika – notwendige tägliche Pflegemittel für Neurodermitiker – fallen derzeit unter die sogenannte OTC-Regelung: Sie sind apothekenpflichtig, die Kosten werden von den Krankenkassen aber nicht übernommen. Gerade für sozial schwach gestellte Menschen mit Neurodermitis kann dies eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Topische Basistherapeutika und Harnstoffpräparate gehörten daher auf die OTC-Ausnahmeliste, findet Prof. Dr. Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) am Universitätsklinikum Hamburg.
Auch im Bereich der Prävention sieht die DDG Handlungsbedarf: Sollte sich der aktuelle Referentenentwurf zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes durchsetzen, wird es zukünftig keine Epikutantest-Zubereitungen (Testverfahren für Kontaktallergien) mehr geben. Der Entwurf sieht vor, diese in Zukunft wie Arzneimittel zu behandeln. Die Zubereitungen müssten dementsprechend hergestellt und auch arzneimittelrechtlich zugelassen werden – mitsamt den dafür erforderlichen Studien. „Der Epikutantest muss wieder aus dem Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes gestrichen werden“, forderte daher Prof. Dr. Axel Schnuch, Leiter der Zentrale Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) an der Universität Göttingen. Sonst „käme diese seit 100 Jahren erfolgreich eingesetzte Diagnostik zum Erliegen“ und Verbraucher könnten beim Allergologen nicht mehr ihr spezifisches Allergen erfahren.
Berlin - 24.02.2012, 16:19 Uhr