Apothekenbetriebsordnung im Bundesrat

Gesundheitsausschuss kippt Privilegien für Filialapotheken

Berlin - 15.03.2012, 10:15 Uhr


Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat die im Regierungsentwurf der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) enthaltenen Privilegien für Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst gekippt. Mit Mehrheit stimmte gestern der Gesundheitsausschuss nach DAZ.online-Informationen dafür, den entsprechenden Absatz aus der Novelle zu streichen.

In  § 23 ApBetrO – der die Dienstbereitschaft regelt – wollte das Bundesgesundheitsministerium eine Änderung vornehmen: Filialapotheken sollten bei „Vorliegen eines berechtigten Interesses eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft“ erhalten können, „wenn die auf diese Apotheke entfallende Dienstbereitschaft von einer anderen, unter der gleichen Erlaubnis betriebenen Apotheke übernommen wird, die in angemessener Nähe liegt, und die Arzneimittelversorgung, auch mit Rezepturarzneimitteln, in dieser Zeit sichergestellt ist.“

Zudem stimmte der Gesundheitsausschuss mit Mehrheit dafür, dass weiterhin jede Apotheke Ausgangsstoffe prüfen können muss. Mit Mehrheit verabschiedete der Gesundheitsausschuss auf Antrag Brandenburgs, dass „die Identität der Ausgangsstoffe in der die Rezeptur herstellenden Apotheke zu prüfen“ ist. „Die Identitätsprüfung ist untrennbar mit der Rezepturherstellung verbunden.  Davon darf nicht abgewichen werden“, heißt es in der Empfehlung weiter. Laut Regierungsentwurf sollte nur eine Apotheke eines Filialverbundes die Prüfung von Ausgangsstoffen durchführen können.  

Diese Passagen zu streichen, geht jetzt als Empfehlung an das Plenum des Bundesrates. Wenn dort die 16 Ministerpräsidenten und regierenden Bürgermeister der Empfehlung zustimmen, bleibt es bei der derzeitigen Regelung, dass alle Apotheken eines Filialverbundes regelmäßig Nacht- und Notdienst ausüben müssen. Vorausgesetzt: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) lässt diese Änderung passieren. Wie er mit dem Ländervotum umgeht, bleibt nun abzuwarten. Nach zahlreichen Änderungen in letzter Minute war die Privilegierung für Filialapotheken eine der Veränderungen in der Novelle der ApBetrO, die seine politische Handschrift trug. 

Prinzipiell bestehen jetzt zwei Möglichkeiten: Sollten die Ministerpräsidenten die Empfehlung des Gesundheitsausschusses übernehmen und die Privilegierung bei der Dienstbereitschaft für Filialapotheken streichen, kann Bahr die ApBetrO in geänderter Fassung in Kraft setzen. Bahr kann aber auch den Änderungswunsch ablehnen und die gesamte Novelle der ApBetrO zurückziehen. Dann bliebe die derzeitige ApBetrO weiterhin in Kraft.   


Lothar Klein