Petitionsausschuss

Antrag: Arzneimitteldaten auf eGK speichern

Berlin - 22.03.2012, 10:47 Uhr


Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages muss sich wieder einmal mit dem Thema Arzneimittel befassen. Aktuell liegt eine neue Petition vor: Der Antragssteller fordert den Bundestag dazu auf, alle Arzneimitteldaten eines jeden Patienten auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.

Vier Argumente führt Carsten Braatz dafür an: Suchtgefahr, Krankenhausbehandlung, Zuzahlungen und Verträglichkeit. Weil jeder Patient die freie Arzt- und Apothekenwahl habe, können man „durchaus süchtig machende verschreibungspflichtige Medikamente von verschiedenen Ärzten bekommen und sich in verschiedenen Apotheken holen, und keiner sagt was“. Bei jedem Kauf sollte das über die Krankenversicherungskarte gespeichert und entsprechend bearbeitet werden, so die Forderung. Und weiter: „Bei einem z. B. dauerhaft ansteigenden Kauf von süchtig machenden Stoffen sollte die Kasse einschreiten und ggf. einen Psychologen oder einen Arztbesuch empfehlen.“ 

Vorteile sieht Braatz auch bei einer Notfallbehandlung: „Wenn man einen Unfall hat oder irgendwo umkippt und in ein Krankenhaus eingeliefert wird, sollte der Notfallarzt bzw. die Mediziner im Krankenhaus als erstes mal von der Krankenkasse alle verschreibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente erfahren, die der Patient erworben und damit eventuell im Körper haben könnte.“ 

Erleichterung verspricht sich der Antragsteller zudem bei der Bürokratie: Als ALG II-Empfänger müsse man rund 80 Euro im Jahr zu verschreibungspflichtigen Medikamenten zuzahlen. Bei chronischen Erkrankungen seien es nur noch rund 40 Euro. Braatz: „Sobald man aber auch nur eine Quittung verschusselt, erreicht man die Zuzahlungsgrenze eventuell nicht und muss, obwohl man eigentlich schon befreit wäre, nochmal etwas zuzahlen. Grade als ALG II-Empfänger oder Rentner geht das aber nicht, weil man das Geld eventuell für Nahrungsmittel braucht.“ Auch müsse man die Originalquittungen an die Krankenkasse schicken, um befreit zu werden. Wenn man diese an die falsche Stelle schicke und sie nicht bearbeitet werden, müsse man eventuell noch mal 80 Euro dazuzahlen. 

Das letzte Argument zielt auf die Compliance. „Wenn ich verschreibungspflichtige oder nicht-verschreibungspflichtige Mittel kaufe, werden die nur bei der Apotheke miteinander auf ihre Verträglichkeit geprüft, bei der ich gerade kaufe. Nicht aber bei den anderen Apotheken, die ich besuche. Wenn ich also im Vorbeigehen irgendwo etwas kaufe, was nicht mit den anderen Medikamenten verträglich ist, sollte der Patient nicht in jeder neuen Apotheke eine Liste der Medikamente erstellen lassen müssen. Dabei kann einem schon mal etwas entfallen, und das kann zu Komplikationen führen.“

Bisher haben sich 39 Mitzeichner der Petition angeschlossen und 93 Bürger dazu Kommentare auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abgegeben.  


Lothar Klein