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Rx-Bonusmodell erlaubt
OLG Jena: 3 Euro pro Rezept zulässig
Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena erlaubte jetzt einem Apotheker sein Bonusmodell auf verschreibungspflichtige Arzneimittel: Für jedes Rx-Arzneimittel darf er einen Gutschein im Wert von einem Euro ausgeben – insgesamt sind somit drei Euro pro Rezept möglich.
In seinen Boni-Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2010 zwar bestimmt, dass Rx-Boni, die sich aus Sicht des Verbrauchers nicht mehr als „geringwertige Kleinigkeit“ darstellen, unzulässig sind. Er entschied jedoch nicht, ob diese „Spürbarkeitsschwelle“ pro verschriebenem Arzneimittel oder pro Rezept gelten soll. Seither entscheiden Gerichte diesbezüglich unterschiedlich. Für das Thüringer Oberlandesgericht gilt sie dieser Entscheidung (Az. 2 U 864/11) zufolge pro Arzneimittel.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist man jetzt wieder so weit wie vor ein paar Jahren: Damals sei es um die Frage gegangen, ob die Arzneimittelpreisverordnung überhaupt tangiert sei, jetzt gehe es darum, ob die vom BGH kreierte Spürbarkeitsschwelle an das Rezept oder an das Arzneimittel anknüpfe. Der BGH muss sich mit dieser Frage somit über kurz oder lang beschäftigen.
Berlin - 05.04.2012, 12:17 Uhr