AMG-Novelle

Vorerst keine Neudefinition des Apothekerberufs

Berlin - 18.04.2012, 15:41 Uhr


Es bleibt vorerst beim Alten: Die Bundesregierung zieht zwar in Betracht, die Definition des Apothekerberufs zu überarbeiten – allerdings nicht im Rahmen der jetzt anstehenden AMG-Novelle. Der Bundesrat hatte sich am 30. März für eine Anpassung der Definition an heutige Verhältnisse ausgesprochen.

Die vier am Verfahren beteiligten Ausschüsse hatten den Ländern empfohlen, im Zuge der Novellierung des Arzneimittelrechts die bisherige Definition des Apothekerberufs den heutigen Verhältnissen anzupassen. Grund: Die Formulierung in § 2 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung aus dem Jahr 1989 entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Apothekerberuf.

Am 30. März nahm der Bundesrat in einem ersten Durchgang dazu Stellung und sprach sich für die Empfehlung der Ausschüsse aus. Für die Bundesregierung geht das jedoch zu schnell: Man werde die Bitte des Bundesrates prüfen, heißt es von dort. Allerdings sollte die Anpassung gesondert und ohne den Zeitdruck des durch die Umsetzung von EU-Recht geprägten Gesetzgebungsvorhabens erörtert werden.


Juliane Ziegler