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Behandlungsfehlerstatistik 2011
Patienten melden mehr Schadensfälle
Die Zahl der Kunstfehler bei medizinischen Behandlungen steigt: In 2287 Fällen kamen ärztliche Gutachterstellen im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren. 2010 waren es noch 2199 Fälle. Dies zeigt die aktuelle Behandlungsfehler-Statistik 2011.
„Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin“, erklärte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung der neuen Daten in Berlin. Umso wichtiger sei es, dass Patienten fachkundige Ansprechpartner haben, um herausfinden, ob vermutete Schadensfälle tatsächlich durch einen ärztlichen Fehler bedingt sind.
Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern im Jahr 2011 insgesamt 7.452 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet (11.107 Anträge wurden eingereicht). Dabei bleibt allerdings unklar, ob die Patienten wirklich mehr zu beklagen zu hatten oder ob sie schlicht besser über ihre Beschwerdemöglichkeiten aufgeklärt waren.
In 2287 Fällen wurde ein Behandlungsfehler oder ein Mangel bei der Risikoaufklärung festgestellt. In 1901 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete.
Am häufigsten werfen Patienten ihren Ärzten vor, bei Operationen geschludert zu haben. 3808 Beschwerden dieser Art erreichten die Gutachter 2011. Nach der Häufigkeit folgen dann Anträge wegen mutmaßlicher Fehler nach der Operation und bei Diagnosen. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.
Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bewertet. Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Stellen bieten eine Begutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. In rund 90 Prozent der Fälle würden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.
Aber auch andere Instanzen verfolgen medizinische Fehler. Adressaten sind dann Gerichte, Krankenkassen und Haftpflichtversicherer. Schätzungen gehen von insgesamt jährlich rund 40.000 Beanstandungen aus. Und Experten sind sich sicher, dass die beanstandeten Fehler nur die Spitze eines Eisbergs sind.
Berlin - 19.06.2012, 12:22 Uhr