Drohender Lagerwertverlust bei Brilique®

Hersteller will Rabatt erstatten

Wedel - 11.07.2012, 10:05 Uhr


AstraZeneca kündigte an, für vor dem 15. Juli gekaufte Brilique-Packungen den zu gewährenden Rabatt zu erstatten. Hintergrund ist der neu festgesetzte Preis nach der Preisverhandlung.

In der frühen Nutzenbewertung für innovative Arzneimittel hat das erste Produkt die wichtige Phase der Preisverhandlungen überstanden. Damit drohte das neue Verfahren auch Folgen für die Apotheken haben. Denn bei dem ersten betroffenen Arzneimittel Brilique® von AstraZeneca mit dem Wirkstoff Ticagrelor wären in den Apotheken Lagerwertverluste durch die neuen Rabattvereinbarungen entstanden, die am 15. Juli wirksam werden.

Wie der AstraZeneca nun mitteilt, werde man den Apotheken für die Brilique-Packungen, die vor dem 15. Juli vom Großhandel ohne Rabatteinräumung nach § 130b SGB V geliefert worden sind und erst nach dem 15. Juli mit dem Rabatt nach § 130b SGB V abgegeben werden, den zu gewährenden Rabatt erstatten. Zum genauen Ablauf dieser Erstattung stimmt sich der Hersteller derzeit mit dem Deutschen Apothekerverband ab. Bei diesem Vorgang handelt es sich nicht um einen Lagerwertverlustausgleich im eigentlichen Sinne, da der zu gewährende Rabatt erstattet wird, so AstraZeneca.

Zum Hintergrund: Ursache für die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen Hersteller ist § 130b (1) SGB V. Betroffen sind alle Arzneimittel, die als Innovationen oder aufgrund einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der frühen Nutzenbewertung unterworfen werden und für die der G-BA im Rahmen des Verfahrens einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie feststellt. Für diese Arzneimittel müssen Vereinbarungen über den Erstattungsbetrag getroffen werden. Dieser wird als Rabatt auf den bisherigen, vom Hersteller frei kalkulierten Preis festgelegt. Gemäß der gesetzlichen Regelung gewährt der Hersteller den Rabatt bei der Abgabe des Arzneimittels, der Großhandel leitet diesen an die Apotheke weiter, und diese gewährt ihn wiederum der Krankenkasse bei der Abrechnung.

Von diesem Verfahren ist nun Brilique® als erstes Arzneimittel betroffen, wobei der vereinbarte Rabatt ab dem 15. Juli gilt.


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