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Apothekenabschlag
BMWi zu Kassenabschlag: Kein doppelter Ausgleich
Die vom Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent hat nach Auffassung beider Ministerien auch Auswirkungen auf die Verhandlungen über den Apothekenabschlag ab 2013: Dabei sei auch der Anstieg des Apothekenhonorars zu berücksichtigen, heißt es in der Begründung. Einen „doppelten Ausgleich“ für Kostensteigerungen dürfe es nicht geben.
Die Verhandlungen darüber sollen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband im Herbst beginnen. Die Krankenkassen erhielten bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von derzeit 2,05 Euro je Packung (§ 130 SGB V). Eine vertragliche Anpassung dieses Abschlags im Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V durch den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband solle erstmalig mit Wirkung für das Kalenderjahr 2013 erfolgen (§ 130 Absatz 1 Satz 2 SGB V), heißt es in der Begründung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).
Und weiter: „Bei dieser Anpassung ist auch die Anpassung des Apotheken-Festzuschlags nach § 3 AMPreisV durch die vorliegende Änderungsverordnung zu berücksichtigen. Ein doppelter Ausgleich der Kostensteigerungen der Apotheken erfolgt somit nicht.“ Das dürfte der GKV-Spitzenverband als Aufforderung verstehen, eine unnachgiebige Verhandlungsposition zu beziehen.
Berlin - 24.07.2012, 13:58 Uhr