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Arzneimittelversorgung von Kliniken
Krankenhausapotheker begrüßen Leipziger Entscheidung
Für Klaus Tönne, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V., war gestern „ein guter Tag für die deutschen Krankenhauspatienten“. Mit diesen Worten kommentierte er das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Versorgung von Kliniken mit Arzneimitteln durch entfernt gelegene Apotheken.
„Die heutige Entscheidung bestätigt die Intention des Apothekengesetzes im § 14, die Versorgung von Klinikpatienten orts- und zeitnah mit intensiver direkter Beratung durch den Klinikapotheker vorzunehmen“, erklärte Markus Müller, Vizepräsident der ADKA. „Wir sind froh, dass ein Rückfall in die Versand-Belieferung der 70er Jahre nun verhindert worden ist.“ Er sieht hierdurch die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern einmal mehr bestätigt.
Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte im Juli die Genehmigung eines Versorgungsvertrages abgelehnt – dieser sollte sogar über mehr als 500 km gehen. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Berlin - 31.08.2012, 09:30 Uhr