BMG legt AMVV-Entwurf vor

Keine Begrenzung für OTC-Analgetika

Berlin - 14.09.2012, 15:00 Uhr


Für Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen wird es zunächst für die Selbstmedikation keine Packungsgrößenbegrenzung geben. Im vom Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag vorgelegten Entwurf der 13. Verschreibungspflicht-Änderungsverordnung (AMVV) ist eine entsprechende Begrenzung nicht vorgesehen.

Aus der Verschreibungspflicht entlassen werden dagegen fixe Kombinationen von Ibuprofen (in einer Dosierung von 200 mg je abgeteilter Form zur oralen Anwendung beim Menschen in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg) und Pseudoephedrin (30 mg je abgeteilter Form und bis maximal 60 mg als Einzeldosis mit einer maximalen Tagesdosis von 180 mg) mit einer Wirkstoffmenge von insgesamt bis zu 720 mg Pseudoephedrin und 4800 mg Ibuprofen pro Packung, zur Behandlung der akuten Rhinosinusitis zusammen mit weiteren Erkältungssymptomen (wie z.B. Fieber und Schmerzen).

Wie vom Sachverständigenrat für Verschreibungspflicht ebenfalls empfohlen, werden außerdem Arzneimittel mit dem Wirkstoff Benzydamin als Lösung zur Anwendung im Mund- und Rachenraum mit einer Konzentration von nicht mehr als 0,15% (1,5 mg/ml) und als Lutschtablette zur Anwendung im Mund- und Rachenraum mit maximal 3 mg Benzydaminhydrochlorid pro abgeteilter Form künftig nicht mehr rezeptpflichtig sein. Ebenso werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nicotin in Form eines Mundsprays sowie zur Kombinations-Therapie aus der transdermalen mit der oralen (einschließlich der oral-inhalativen) Anwendung nicht mehr verschreibungspflichtig sein.

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Juliane Ziegler