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Apothekenhonorar
Zuzahlung erhöht sich um 3 Cent je Packung
In Folge der Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent steigt ab Januar die Zuzahlung der Patienten für Rx-Arzneimittel geringfügig um knapp drei Cent je Packung. Betroffen sind Arzneimittel zum Apothekenabgabepreis zwischen 50 Euro und 100 Euro. Das bestätigte der GKV-Spitzenverband gegenüber DAZ.online.
In einem Schreiben an die Verbände der Arzneimittelhersteller schreibt der GKV-Spitzenverband, dass aus seiner Sicht durch die Honorarerhöhung keine Neufestsetzung der Festbeträge und Zuzahlungsfreigrenzen erforderlich wird. In der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung gebe es keinen „dem § 35 Abs. 9 SGB V vergleichbaren Umsetzungsauftrag für alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“.
Deshalb gibt der Spitzenverband folgende Hinweise zur Anwendung der geänderten AMPreisV: „Mit der aktuellen Änderung der AMPreisV wird lediglich der Apothekenzuschlag geändert. Auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer und der Apothekeneinkaufspreise bleiben die geltenden Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für verschreibungspflichtige Arzneimittel unverändert. Die neuen Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen auf Ebene der Apothekenverkaufspreise ergeben sich, indem den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen nach Abzug der Mehrwertsteuer und des Apothekenfixzuschlags in Höhe von 8,10 EUR nach § 3 der AMPreisV in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung der neue Apothekenfixzuschlag in Höhe von 8,35 EUR der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung der AMPreisV sowie anschließend die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden.“
Damit steigt die Zuzahlung der Patienten um zehn Prozent von 25 Cent plus 19 Prozent Mehrwertsteuer: Das ergibt pro Packung 2,975 Cent. Auf DAZ.online-Nachfrage erläuterte der GKV-Spitzenverband: „Die höhere Belastung bei der Zuzahlung für Versicherte nach der Anpassung des Apothekenfixzuschlags ab 2013 wird wohl auf drei Cent hinauslaufen - allerdings wird das für die meisten Produkte wohl nicht relevant werden, wenn man von einem durchschnittlichen Packungspreis von 47,50 Euro ausgeht.“
Die geltenden Festbeträge für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel blieben unverändert, da für diese Arzneimittel die Handelszuschläge entsprechend der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung der AMPreisV weiterhin anzuwenden seien, soweit diese Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben würden.
Die Zuzahlungsregelung sieht eine Zuhaltung von 5 Euro für Rx-Arzneimittel bis zu 50 Euro vor. Zwischen 50 Euro und 100 Euro zahlen Patienten zehn Prozent vom Apothekenabgabepreis. Für Arzneimittel über 100 Euro ist die Zuzahlung auf 10 Euro gedeckelt. Insgesamt leisten die Patienten rund zwei Milliarden Euro Zuzahlung pro Jahr.
Berlin - 18.10.2012, 09:52 Uhr