Bundestag

Patientenrechtegesetz verabschiedet

Berlin - 30.11.2012, 09:32 Uhr


Patienten in Deutschland bekommen vom kommenden Jahr an mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Die Opposition spricht von einem „Ärzteschutzprogramm“ und bemängelt das Fehlen eines Entschädigungsfonds.

Nach jahrelangen Debatten werden die Patientenrechte erstmals in einem einzigen Gesetz gebündelt. Patienten müssen dem Entwurf zufolge verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden – auch über die Risiken sowie über mögliche Fehler. Ein persönliches Gespräch ist Pflicht. Dazu dient ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag. Die Patienten erhalten zudem ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Damit wurde die durch Urteile entstandene gängige Praxis in einem Gesetz festgeschrieben.

Der Patient soll aber nicht nur gegenüber dem Arzt mehr Rechte bekommen, sondern auch gegenüber seiner Krankenkasse. So müssen diese ihre Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen, etwa mit einem Gutachten. Zudem müssen die Versicherer künftig innerhalb von drei Wochen über Anträge auf bestimmte Behandlungen entscheiden, binnen fünf Wochen, wenn erst ein Gutachten eingeholt wird. Andernfalls gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt, außer die Kasse teilt einen triftigen Grund mit.

Nach Ansicht der Opposition wird sich auch durch das neue Gesetz wenig daran ändern, dass es für Patienten meist langwierig und schwierig ist, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. SPD, Linke und Grüne fordern weitergehende Erleichterungen für die Patienten beim Nachweis von Behandlungsfehlern. Kritik an den Neuregelungen kommt auch von Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung: „Dass jetzt nicht einmal der Härtefallfonds kommt, ist ein Armutszeugnis.“ Aus einem solchen Fonds hätten Patienten Geld bekommen können, wenn die Klärung nach möglichen Ärztefehlern schwierig ist.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht durch die Reform hingegen den „mündigen Patienten“ ausreichend gestärkt. Der Bundespatientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) ergänzte, das Gesetz stelle niemanden an den Pranger und nehme alle Beteiligten ausgewogen in die Pflicht. Es sei „das moderne Fundament für ein immer komplizierteres Gesundheitswesen“. Das Patientenrechtegesetz wird in den nächsten Wochen noch im Bundesrat beraten werden – es bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung.

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dpa/DAZ.online