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Erstattungsbeträge
Die Tücken der Mehrwertsteuer
Der Preisvergleich zwischen Präparaten eines Originalherstellers mit Erstattungsbetrag und entsprechenden Importen ist weiterhin eine schwer durchschaubare Angelegenheit. So war sich Kohlpharma gestern noch sicher, mit dem neuen Preis für seinen Zytiga®-Import jedenfalls „wirtschaftlich“ zu sein. Doch das Unternehmen hat bei seiner Rechnung offenbar die Mehrwertsteuer außer Acht gelassen.
Der GKV-Preis für den Kohl-Import von Zytiga® liegt seit dem 15. Februar 7 Cent unter dem von Janssen-Cilag – jedenfalls dann, wenn man vom offiziellen ABDA-Verkaufspreis des Originalanbieters von 5450,21 Euro den 16-prozentigen Herstellerrabatt (704 Euro bei einem Herstellerabgabepreis von 4400 Euro) und den Rabatt nach § 130b SGB V in Höhe von 439,56 Euro abzieht. Allerdings: Die Rechnung geht nicht mehr auf, wenn man auf den Rabattbetrag 19 Prozent Mehrwertsteuer aufschlägt – dann ist es vorbei mit der Wirtschaftlichkeit.
Bei Kohlpharma war man sich gestern noch sicher, richtig gerechnet zu haben – ohne Mehrwertsteuer. Beim GKV-Spitzenverband sieht man das offenbar anders. Dort hieß es auf Nachfrage von DAZ.online, der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbarte Rabatt nach §130b SGB V werde im ABDA-Artikelstamm als ein Nettobetrag (exkl. Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Und weiter: „Für Vergleiche mit Import-Präparaten ist die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf diesen Nettobetrag aufzuschlagen, bevor er vom für den Versicherten maßgeblichen Arzneimittelabgabepreis unter Berücksichtigung der Abschläge nach §130a Absatz 1,1a, 2, 3a und 3b abgezogen wird“.
Man darf gespannt sein, wie schnell die Startprobleme bei der Abrechnung von Präparaten mit Erstattungsbeträgen behoben sein werden. Es ist erleichternd, dass es sich bislang noch um eine überschaubare Anzahl von Arzneimitteln handelt – doch sie wird beständig wachsen. Noch stochern die Beteiligten bei Detailfragen vielfach im Dunkeln – es ist zu hoffen, dass dies am Ende nicht über Retaxierungen auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen wird.
Berlin - 19.02.2013, 15:41 Uhr