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Nacht- und Notdienst
ABDA: Konkrete Konstruktion Sache des BMG
Die „konkrete Konstruktion“ der Finanzierung der neuen Nacht- und Notdienstpauschale ist nach Angaben von ADBA-Präsident Friedemann Schmidt Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Darüber seien sich beide Seiten beim Gespräch am letzten Donnerstag einig gewesen. Insbesondere betreffe dies die ungeklärte Frage, wie die Selbstzahler in die Finanzierung einbezogen werden sollen.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte Schmidt und BAK-Präsident Andreas Kiefer bei ihrem Antrittsbesuch den Vorschlag präsentiert, das Apothekenhonorar zur Finanzierung der neuen Pauschale um 16 Cent auf 8,51 Euro zu erhöhen. Wie PKV, Beihilfe und Heilfürsorge einbezogen werden können, ist noch nicht geklärt. Akzeptiert worden sei vom BMG, dass die Apothekerkammern die Nacht- und Notdienste zertifizieren und dass alle Apotheken eine einheitliche Pauschale erhalten sollen.
Die ABDA habe angeboten, zur Umsetzung die „vorhandenen berufsständischen Strukturen zu nutzen“, so Schmidt: „Die Kammern zertifizieren, der DAV übernimmt die Abwicklung der Zahlung“. Damit wird der neue Fonds zur Auszahlung der versprochenen 120 Millionen Euro vom DAV verwaltet.
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Berlin - 25.02.2013, 14:39 Uhr