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Cilostazol
EMA fordert Anwendungseinschränkung
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA will den Einsatz des selektiven Phosphodiesterase-3-Hemmers Cilostazol (Pletal®) einschränken. Cilostazol ist in Deutschland seit 2007 zur Behandlung des Claudicatio intermittens zugelassen.
Cilostazol hemmt die Thrombozytenaggregation und führt zu einer Vasodilatation, wodurch sich die Durchblutung in den Beinen verbessert. Cilostazol wird eingesetzt zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen (pAVK) im Fontaine Stadium II (Claudicatio intermittens).
Allerdings profitieren nicht alle Patienten von der Behandlung. Im Gegenteil kann Cilostazol sogar das Risiko für schwere Blutungen, inklusive Hirnblutungen, und Herzrhythmusstörungen erhöhen. Daher sollte Cilostazol laut EMA nur noch eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen, wie Rauchstopp, Diät und Bewegung, keine Besserung erbracht haben und wenn die Patienten auch tatsächlich davon profitieren. Dabei fordert die EMA eine Erfolgskontrolle nach drei Monaten Therapie.
Außerdem sollte Cilostazol nicht bei Patienten mit einer instabilen Angina pectoris, nach einem Myokardinfarkt oder einer perkutanen Koronarintervention innerhalb der vergangenen sechs Monate oder bei Patienten mit schweren Tachyarrhythmien eingesetzt werden. Eine weitere Kontraindikation ist laut EMA die Anwendung bei Patienten, die Acetylsalicylsäure und Clopidogrel oder Kombinationen anderer Thrombozytenaggregationshemmer erhalten. Außerdem sollte Cilostazol niedriger dosiert werden, wenn es gemeinsam mit Inhibitoren der CYP450-Enzyme CYP3A4 und CYP2C19 eingesetzt wird, die seinen Abbau verhindern. Patienten sollten ihre Medikation mit Cilostazol bei ihrem behandelnden Arzt dahin gehend überprüfen lassen, so die EMA.
Quelle: Pressemitteilung der EMA, 22. März 2013
02.04.2013, 12:32 Uhr