Verfassungsbeschwerde abgelehnt

easyApotheker zieht vor Gerichtshof für Menschenrechte

Berlin - 15.04.2013, 13:13 Uhr


Nach dem Bundesverfassungsgericht soll nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit den Rx-Boni der easyApotheken befasst werden. Die Karlsruher Richter hatten Ende März die Verfassungsbeschwerde eines easyApothekers ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Apotheker und sein Anwalt sehen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verletzt.

Im Zusammenhang mit einer Rezepteinlösung gewährte Boni scheiden die Geister – dies zeigt sich nicht zuletzt bei Gericht. Eine einheitliche Rechtsprechung, ob Boni, die wettbewerbsrechtlich zulässig wären, auch berufsrechtlich nicht zu beanstanden sind, gibt es noch nicht. So urteilten unter anderem die Berufsgerichte in Rheinland-Pfalz und Bayern in erster Instanz unterschiedlich. Eine zweitinstanzliche Entscheidung liegt bislang erst am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Koblenz vor: Hier hob man das Urteil des Berufsgerichts auf und erklärte die Ein-Euro-Prämie des easyApothekers für unzulässig. Diese Entscheidung war Ausgangspunkt für die Verfassungsbeschwerde, die nun nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Moritz Diekmann, Rechtsanwalt des easyApothekers, betonte gegenüber DAZ.online, dass es bei der Beschwerde, die sein Mandant nun beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte einlegen werde, nicht um ein „Menschenrecht auf Rx-Boni“ gehe. Ihn fuchst vielmehr, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ohne eine Begründung abgewiesen hat. Diekmann hatte sich von einer Entscheidung aus Karlsruhe erhofft, dass es zu einer einheitlichen Rechtsprechung zu Rx-Boni in der Republik kommt. Hierin wurde er aber von den Karlsruher Richtern enttäuscht. Der betroffene Apotheker solle nun jedenfalls ein faires Verfahren bekommen, so Diekmann. Das garantiert ihm Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und hierfür will er nun in Straßburg kämpfen. Mit einer Entscheidung ist binnen eines Jahres zu rechnen.

Indessen bleibt  abzuwarten, wie weitere Berufsgerichte über Boni im Rahmen des wettbewerbsrechtlich zulässigen befinden werden. Morgen stehen am Berufsgericht am Berliner Verwaltungsgericht gleich zehn Boni-Verfahren an. Hier klagen Apotheker gegen die Apothekerkammer Berlin, weil diese ihre Werbung und Gewährung von Boni gerügt und mit einer Geldauflage verbunden hat.


Kirsten Sucker-Sket