Schadstoffe

Weichmacher: Aufnahme über Lebensmittel

Berlin - 14.05.2013, 09:44 Uhr


Der Weichmacher DEHP macht Kunststoffe flexibel. Für einen geringen Teil der Bevölkerung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gesundheitlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden. Diese Ergebnisse zeigt eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).

DEHP, Di(2-ethylhexyl)phthalat, gehört zu den am häufigsten verwendeten Weichmachern; es hält Kunststoffprodukte aus PVC geschmeidig. DEHP wurde von der Europäischen Union, wie einige andere Phthalate auch, als reproduktionstoxisch eingestuft. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass DEHP durch seine hormonähnliche Wirkung die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen oder zu schädlichen Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib führen kann. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP daher nicht mehr eingesetzt werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für DEHP eine tägliche Menge von maximal 50 Mikrogramm festgelegt, die ein Leben lang je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden kann (Tolerable Daily Intake, TDI-Wert), ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. Beim Verzehr von Lebensmitteln nehmen Jugendliche und Erwachsene in Deutschland derzeit durchschnittlich 13 bis 21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht auf. Wenn allerdings Lebensmittel mit dauerhaft sehr hohen DEHP-Gehalten verzehrt werden, kann der TDI-Wert im ungünstigen Fall nach Schätzung des BfR zeitweise auch überschritten werden. Dies sei bei etwa einem Prozent der Verbraucher der Fall, so das BfR.

Alle Grundnahrungsmittel können mit der Chemikalie belastet sein. Lebensmittel können DEHP und andere Weichmacher insbesondere während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung aufnehmen. Im Vergleich zu loser, unverarbeiteter Ware wiesen fetthaltige Würzsoßen wie Mayonnaise und ölhaltige Fertigprodukte wie Gemüse und Fisch aus Gläsern und ölhaltigen Konserven in den in dieser Studie berücksichtigten Produkten wesentlich höhere DEHP-Werte auf. 2007 wurde daher die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. Ab 2015 darf DEHP nach der EU-Chemikalienverordnung REACH in der EU nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden. Da der Stoff jedoch durch Importprodukte weiterhin eingeführt werden darf und in der Umwelt weit verbreitet ist, lässt sich nicht ausschließen, dass Spuren davon in Lebensmitteln vorkommen können.

Insgesamt sei derzeit die Aufnahmemenge bei fast allen Menschen gering, in der Regel bestehe kein Gesundheitsrisiko, so BfR und UBA. Kleinkinder könnten im ungünstigen Fall stärker belastet sein, da sie DEHP nicht nur über die Nahrung, sondern auch über den Hausstaub am Boden und über Gegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken. Messungen im Rahmen des vom Umweltbundesamt von 2003 bis 2006 durchgeführten Kinder-Umwelt-Surveys zeigten bei 1,5 % aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin, die auf eine erhöhte Aufnahme von DEHP hinweisen. In der aktuellen Studie wurde als mittlere Gesamtexposition für Kinder eine Aufnahmemenge von 15 bis 44 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag geschätzt. Diese durchschnittliche Aufnahmemenge liegt unterhalb des TDI-Wertes.

Die Aufnahme von DEHP lässt sich laut BfR im Alltag mit einfachen Verzehrs- und Hygienemaßnahmen verringern. Hierzu gehört, dass Speisen häufiger frisch zubereitet, wenig Fertigprodukte verwendet sowie Produktmarken öfter gewechselt werden. Obwohl der Stoff in Spielzeug und Kinderartikeln seit 1999 verboten ist, werde er gelegentlich in solchen Produkten nachgewiesen, so das BfR. Auch älteres Spielzeug, das vor Inkrafttreten des Verbots auf den Markt kam, könne DEHP enthalten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Berlin, 7. Mai 2013


Dr. Bettina Hellwig