Notdienst

ANSG geht unverändert ins Parlament

Berlin - 28.05.2013, 09:43 Uhr


Das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) wird in der kommenden Woche voraussichtlich ohne Änderungen in die Schlussberatungen des Deutschen Bundestages gehen. Nach DAZ.online-Informationen gibt es derzeit in der Regierungskoalition keine Absicht, Änderungsanträge zu stellen. Damit bleiben die von der ABDA geäußerten Wünsche und Anregungen ohne Konsequenzen.

In der kommenden Woche wird der Gesundheitsausschuss das ANSG abschließend beraten, bevor es am Donnertag vom Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet wird. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates am 5. Juli aus.

Nach derzeitigem Stand wird es somit keine von der ABDA geforderte Klarstellung zur Verrechnung der Mehrwertsteuerelemente im erhöhten Apothekenhonorar geben. Abgeblitzt ist die ABDA auch mit ihrer Forderung, das Apothekenhonorar zugunsten des neuen Fonds um 17 statt um 16 Cent zu erhöhen. „Um dem politischen Willen Genüge zu tragen, die notdienstleistenden Apotheken mit 120 Millionen Euro pro Jahr zu unterstützen, muss der Festzuschlag statt um 16 Cent um 17 Cent angehoben und an den Notdienstfonds weitergeleitet werden“, hatte die ABDA mit Blick auf niedrigere Packungszahlen verlangt. Der DAV will noch im Juni auf einer Sondersitzung über Satzungsänderungen und andere Vorbereitungen zur Umsetzung des ANSG beraten und entscheiden.


Lothar Klein