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Erstattungsbeträge
BPI zweifelt an Verlässlichkeit des GKV-Spitzenverbands
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat das heutige Bekenntnis des GKV- Spitzenverbandes zu fairen, verlässlichen und individuellen Erstattungsbetragsverhandlungen wohlwollend aufgenommen. Mit der beschworenen „Verlässlichkeit“ hat er allerdings bereits Probleme, wenn er an die zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellerverbänden abgeschlossene Rahmenvereinbarung denkt, die die Kassenseite schon nach wenigen Monaten in einem zentralen Punkt neu interpretierte.
Der GKV-Spitzenverband hat heute erneut gefordert, die bestehenden Unstimmigkeiten bei der technischen Umsetzung der Erstattungsbeträge auszuräumen. Vorzugsweise setzt er dabei auf die Einsicht seiner Verhandlungspartner: Sie sollten sich der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums anschließen, dass der Erstattungsbetrag der um den ausgehandelten Rabatt reduzierte Listenpreis ist und als solcher Berechnungsgrundlage für die Handelsmargen der Apotheken und Großhändler ist. In der Rahmenvereinbarung, die GKV-Spitzenverband und die Herstellerverbände im März 2012 zur Umsetzung der Erstattungsbeträge abgeschlossen haben, steht zwar etwas anderes – aber dies sei nunmehr als „falsch“ erkannt, meint man beim GKV-Spitzenverband.
Seitens der Herstellerverbände dürfte das Interesse an einer einvernehmlichen Anpassung des Rahmenvertrages im Sinne der GKV ausgesprochen gering sein. Sie stehen zu ihrer Auffassung, dass der Listenpreis maßgeblich für weitere Margen ist. Apotheker und Großhändler sehen dies nicht anders. Und entsprechend werden die Erstattungsbeträge derzeit auch abgewickelt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die Hersteller nicht. Auch der BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp stellte heute klar: „Wir setzen das Recht um und wir halten uns an die Rahmenvereinbarung, die auch die Unterschrift der Vorstände des GKV-Spitzenverbandes trägt“.
Von anderen Meinungswandel beim GKV-Spitzenverbandes hält der BPI ebenfalls wenig. GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg hat heute gefordert, die im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zwischen Spitzenverband und pharmazeutischen Unternehmen verhandelten Rabatte im Internet veröffentlichen zu dürfen. Anfänglich habe man dies nicht für nötig befunden – mittlerweile sehe dies anders aus. Doch die Hersteller, die allesamt einzeln angefragt worden seien, weigerten sich ganz überwiegend den Erstattungsbetrag öffentlich zu machen. Dies sei nicht zuletzt deshalb misslich, weil alle rund 21.000 Apotheken die Erstattungsbeträge in der Lauertaxe nachschauen könnten. Stackelberg setzt nun auf das AMNOG-Verfahren als „lernendes System“ – und hofft, die Ergebnisse der Erstattungsbetragsverhandlungen bald auf seiner Internetseite publizieren zu können, ganz im Sinne des „großen öffentlichen Interesses“.
Der BPI hält dagegen: Der Gesetzgeber habe bestimmt, dass diese Rabatte vom Hersteller über Großhändler und Apotheker an die Kassen und Selbstzahler zu gewähren sind. Dafür existiere das in Deutschland bewährte System der Arzneimittelabrechnung – hier seien alle erforderlichen Abrechnungsinformationen abgebildet. Mit ihm erreichten die Rabatte ihre Adressaten. „Für weitergehende Veröffentlichungen gibt es keinen Anlass“, sagt Fahrenkamp.
Berlin - 30.05.2013, 16:07 Uhr