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Neue Beitragsordnung der Kammer Hamburg
Kompromiss mit gedeckelter Umsatzstaffel
Nach langer und teilweise hitziger Diskussion hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am späten Montagabend eine neue Beitragsordnung beschlossen. Für die Angestellten wird es bei einem nach der Arbeitszeit gestaffelten Grundbeitrag bleiben. Der Betriebsstättenbeitrag für Selbstständige wird künftig nach dem Umsatz gestaffelt und nach oben gedeckelt sein.
Die Beitragsdebatte führte zu großem Andrang bei der Kammerversammlung, die in Hamburg keine Delegiertenversammlung, sondern eine Zusammenkunft aller interessierten Mitglieder ist. Etwa 250 stimmberechtigte Kammermitglieder drängten sich in den Universitätshörsaal; einige fanden keinen Sitzplatz mehr. Da die neuen Beiträge bereits im vorigen Jahr intensiv diskutiert worden waren, hatte eine Kommission Vorschläge für eine neue Beitragsordnung erarbeitet, von denen der Vorstand zwei zur Abstimmung vorgesehen hatte. In beiden Vorschlägen sollten die Beiträge der Selbstständigen nach der Umsatzsteuervorauszahllast und die der Angestellten nach dem Jahresbruttoeinkommen bemessen werden, in einem Vorschlag ergänzt durch eine Pauschale. Doch diese Vorschläge kamen nicht zur Abstimmung, weil die Anwesenden einen Änderungsantrag von Holger Gnekow mit 192 Ja-Stimmen bei 56 Gegenstimmen annahmen.
In der sehr engagierten Diskussion standen die Beiträge für die Angestellten im Mittelpunkt. Die vom Vorstand zur Abstimmung gestellten Vorschläge zielten darauf, leistungsfähige Angestellte stärker heranzuziehen und Angestellte mit geringem Einkommen zu entlasten. Dem wurde entgegengehalten, dass Hamburg schon jetzt die höchsten Beiträge von Angestellten erhebe. Einkommensstarke Industrieapotheker verwiesen zudem auf das Äquivalenzprinzip, nach dem die Beiträge in einer gewissen Relation zu den Leistungen stehen sollten. Sie führten an, dass die Kammer sich mehr für öffentliche Apotheken als für Industrieapotheker engagiere. Eine große Rolle dürfte letztlich der Erhebungsaufwand gespielt haben. Der Vorschlag, keine Daten über das Einkommen der Angestellten zu erheben, wurde mit Applaus bedacht. Für Kontroversen sorgte die Entscheidung des Vorstandes, eine Variante mit einem pauschalen Beitrag für Angestellte nicht zur Abstimmung vorzuschlagen, obwohl die eingesetzte Kommission auch eine solche Möglichkeit ausgearbeitet hatte.
Im Vergleich zu dieser Debatte wurde die Frage nach der Bemessungsgrundlage für die Selbstständigen fast zur Nebensache. Die Abkehr von einem Pauschalbeitrag war offenbar Konsens. Ein Vorschlag, statt der Umsatzsteuer das steuerlich relevante Einkommen heranzuziehen, fand offenbar einige Sympathien, kam aber nicht zur Abstimmung, weil sich der weitergehende Antrag durchgesetzt hatte. Mit seinem nun angenommenen Vorschlag gelang Gnekow eine Verknüpfung verschiedener Interessen. Den Angestellten bleiben Einkommensmeldungen und extrem hohe Beiträge für Spitzenverdiener erspart; die Selbstständigen mit hohen Umsätzen werden stärker belastet, aber durch eine Deckelung vor exorbitanten Beitragssteigerungen geschützt. Dieser Kompromiss dürfte die lange und zermürbende Debatte über den Kammerbeitrag der Apothekerkammer Hamburg weitgehend beenden. Allerdings müssen die in der neuen Beitragsordnung vorgesehenen Staffeln im November noch genau festgelegt werden. Dann können für 2014 die Beiträge nach den neuen Regeln erhoben werden.
Hamburg - 04.06.2013, 10:00 Uhr