3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz

Bundestag besiegelt Rezept-Boni-Verbot

Berlin - 07.06.2013, 14:46 Uhr


Der Bundestag hat heute Mittag – und damit etwas später als ursprünglich vorgesehen – in 2./3. Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Nachdem gestern die Sitzung just vor der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf aufgehoben worden war, stand er heute wieder auf der Tagesordnung des Bundestags.

Nach dem überraschend plötzlichen Ende der gestrigen Plenarsitzung, hat der Deutsche Bundestag heute seine Tagesordnung erweitern müssen. Ohne erneute Debatte konnte gleich in die Abstimmung eingestiegen werden. Der Entwurf für die Novellierung des Arzneimittelrechts wurde als „Omnibus“ für eine Reihe weiterer Regelungen genutzt. Kathrin Vogler von der Linksfraktion sprach gestern Abend im Parlament von einem „Lumpensammler“. Denn tags zuvor, am Morgen vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses, war die Opposition mit einigen überraschenden Änderungsanträgen konfrontiert worden. Weniger dramatisch machte sich da das Verbot von Rx-Boni im Heilmittelwerbegesetz aus. SPD und Linke stieß vor allem ein Änderungsantrag auf, der flexiblere Vorgaben für die Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorsieht. Auch Nachbesserungen bei den Vorschriften zu Anwendungsbeobachtungen gefielen den Fraktionen nicht.

Die Grünen gaben sich dagegen gelassen. Zwar zeigte sich Biggi Bender in ihrer gestrigen Rede im Bundesrat irritiert über das Rx-Boni-Verbot: Wenn es schon Kundenbindungsmittel gebe, frage man sich schon, warum Boni verboten werden sollen, nicht aber die teuer umworbene Umschau und die Weihnachtskalender. „Das stinkt doch sehr nach einer kleinen Gefälligkeitsaktion von Schwarz-Gelb zur politischen Kundenbindung“, so Bender. Kein größeres Problem hat sie hingegen mit den Nachjustierungen bei der frühen Nutzenbewertung. Richtig sei, dass Rechtsklarheit für den Bestandsmarktaufruf geschaffen werde. Aber auch den Punkt der Vergleichstherapie sieht Bender nicht so dramatisch wie ihre Kollegen in der SPD und den Linken. Schlecht wäre es, wenn sich die pharmazeutischen Unternehmen künftig tatsächlich die Vergleichstherapie nach Belieben „pflücken“ könnten. Dies trage der Wortlaut des Antrags jedoch gar nicht, so Bender. Es bleibe dabei: der G-BA lege die Vergleichstherapien fest, unter diesen könne dann gewählt werden. Möglicherweise sei diese Vorgabe manipulationsanfällig – aber als „Regelung auf Bewährung“ geht sie für Bender in Ordnung.

Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte heute nach der Abstimmung im Parlament die flexiblere Regelung für die zweckmäßige Vergleichstherapie. Dieses Mehr an Wahlfreiheit gebe es, wenn aufgrund der gesetzlichen Kriterien mehrere Vergleichstherapien aus medizinischen oder Evidenzgesichtspunkten gleichermaßen zweckmäßig seien. In diesen Fällen könne künftig der Zusatznutzen gegenüber jeder der gleichermaßen zweckmäßigen Vergleichstherapien nachgewiesen werden. „Damit wird die Nutzenbewertung einschließlich der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie von der Frage der Wirtschaftlichkeit entkoppelt. Es wird sichergestellt, dass vorhandene Evidenz nicht aus formalen Gründen verloren geht“, erläuterte der Minister. Der Aspekt der Wirtschaftlichkeit komme ausschließlich bei der anschließenden Vereinbarung des Erstattungsbetrags zum Tragen. Es werde ergänzend klargestellt, dass – falls kein Zusatznutzen nachgewiesen werden kann – der Erstattungsbetrag nicht höher sein darf als der Preis der wirtschaftlichsten Alternative. „Damit besteht kein Anreiz für Hersteller eine teure Vergleichstherapie zu wählen, um ohne Nutzennachweis einen hohen Erstattungsbetrag zu erzielen“.

Weiterhin wurden mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz die europäische Richtlinie zur Pharmakovigilanz umgesetzt und bestehende Dopingvorschriften verschärft. Überdies sind Zustimmungsvorbehalte für Vorstandsdienstverträge unter anderem der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, und des GKV-Spitzenverbands vorgesehen. Ein weiterer Punkt: Verträge der Krankenkassen mit den pharmazeutischen Unternehmern über Impfstoffe für Schutzimpfungen müssen künftig auch Vereinbarungen zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Versorgung enthalten.

Am 5. Juli wird der Bundesrat nochmals über das Gesetz befinden müssen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Theoretisch denkbar ist allerdings, dass angesichts der politischen Mehrheiten in der Länderkammer der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Auch die Abstimmungen zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz wurden heute Mittag abgeschlossen. Gestern war der Gesetzentwurf in seiner letzten Fassung, wie sie am Mittwoch im Gesundheitsausschuss empfohlen worden war, bereits in zweiter und dritter Lesung angenommen worden. Als es darum ging, den Vorgänger-Entwurf der Bundesregierung für erledigt zu erklären, war die Beschlussunfähigkeit des Bundestags bereits festgestellt. Dieser formale Punkte wurde heute nachgeholt.


Kirsten Sucker-Sket


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