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Behandlungsfehler-Statistik 2012
Mehr Anträge – aber nicht mehr Fehler
Im Jahr 2012 haben sich etwas mehr Patienten an die Gutachterstellen der Ärzteschaft wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler gewandt als im Vorjahr, wie aus der aktuellen Statistik der Bundesärztekammer hervorgeht. Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler blieb auf gleichem Niveau.
Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2012 insgesamt 7.578 Anträge (2011: 7.452) zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. In 2.280 Fällen wurde ein Behandlungsfehler (2011: 2.287) festgestellt. In 1.889 davon war dieser auch Ursache für einen Gesundheitsschaden, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (2011: 1.901). Todesfälle infolge eines Behandlungsfehlers gab es 82. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel-, Sprunggelenk- und Unterarmfrakturen.
„Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler“, so Crusius – „natürlich auch in der Medizin“. In vielen Fällen sei die Überlastung der Ärzte Grund für die Behandlungsfehler. So arbeiteten drei Viertel der Klinikärzte mehr als 48 Stunden in der Woche, ein Viertel sogar bis zu 79 Stunden. Er gab zu bedenken, dass die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler sich – gemessen an der Gesamtzahl von rund 18 Millionen Behandlungsfällen in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen im vertragsärztlichen Bereich – im Promillebereich (0,0016) bewege. Letztlich sei entscheidend, transparent mit den Fehlern umzugehen, aus ihnen zu lernen und den betroffenen Patienten schnellstmöglich zu helfen.
Das bestätigte auch Elisabeth Goetz von der Unabhängigen Patientenberatung Bremen. Für die Patienten sei das Schlichtungsverfahren ein guter, neutraler Weg, eine fachkundige Einschätzung der Ereignisse zu erhalten, berichtete sie. Die emotionale Belastung der Betroffenen und ihr Wunsch nach Kommunikation sei sehr groß – es gehe nicht allein um einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden. Goetz appellierte an die Ärzteschaft, offener mit Fehlern umzugehen und Patienten noch stärker auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens hinzuweisen. Das Verfahren biete für beide Seiten Vorteile.
Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bewertet. Nach Angaben der Bundesärztekammer wird in etwa 90 Prozent dieser Fälle die Entscheidung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert. In den Fällen, die dennoch vor Gericht landen, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Kommissionen überwiegend bestätigt. Insgesamt liegen die Zahlen der ärztlichen Behandlungsfehler aber höher: Patienten wenden sich auch an ihre Krankenkasse oder direkt an die Gerichte.
Berlin - 17.06.2013, 14:13 Uhr